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5) Für eine leichte Wendung .. ½½ fl. —kr.
c) Für die Wendung beiper. Zwillmge hat ver eburisbelfer die
Haͤlfte mehr, als fuͤr eine einfache Wendung zu fordern.
7.) Fuͤr die Zangen-Entbindung
a) fuͤr eine leichte im Ausgang des Bekens.. .i1iafl. —kr.
h) für eine schwere bei höherem Stand des “ oLer starlerer
Einkeilung desselben ... ...usibcisost.
8.) Fuͤr die kuͤnstliche Beendigung einer Geburi. durch die nachden Un-
ständen unvermeidlich angewandte Andobtuns des Kopfes (per-
foration) 35fl —kr.
r9.) Für eine Entbindung vurch Jerstücklung des gFindes (##briancee) 44fl. —kr.
ro.) Für eine schlimme Geburt, in welcher das Zusammentreffen meh-
rerer Komplikationen die Vornahme verschiedener der oben aufge-
führten Hölfeleistungen oder Operationen von Wichiigkeit fordert 4ist- —kr.
11.) Für die Entwicklung eines durch einen andern abgerissenen, in dem
Becken zurückgebliebenen Kopfs eines nicht saulen Kindess 2fl. — kr.
12.) Für die Einschneidung des nicht erweiterten. Munermunds zur Vol-
lendung einer Gebaurt (rifl. bis 2ofl.
15.) Für Lösung einer eingesackten ober angewachsenen Nachzeburt offl. —kr.
14.) Für beschwerliche lang daurende Wie derbelebungs- Versuche an
einem neugebornen Kind z5ifl. Jokr.
15.) Reise-Encschädigung bei Verrichtungen lßelhalb Wohnorts,
gleich der eines Wundarztes- erster Kta isse coben B. 128.)
D.) Der Hebammeo.
1.) Fär die Untersuchung einer der Schwangerschaft oder der. Geburt
eines Kindes verdaͤchtigen Person .. . ..kzß-.—kr.
2.) Fuͤr außerordentliche Berufung zu einer Brratbung fl. 13 kr.
3.) Für die gewöhnliche Hülfeleistung bei einer Geburt und die ge-
woͤhnliche Besorgung der Kindbetterin und des Kindes in den er-
sten Tagen nach der Entbindung, je nachdem sie laͤngere oder kuͤr-
zere Zeit mit der Gebaͤhrenden zubrachte