Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

verbundener  Widersetzlichkeit  gegen  eine
oͤffentliche  Person,  wegen  verschuldeter
Koͤrper-Verletzung,  und  wegen  unter
erschwerenden  Umständen  vollbrachten.
Ausbruchs  aus  dem  Gefängnisse,  eine
viermonatliche  Festungsstrafe  erkannt;
  ferner
13.  auf  den  Grund  einer  vor  dem  O.A.
Gerichte  Mergentheim  verhandelten  Untersuchung,
  der  Taglöhner  Johann  Georg
Hek,  von  Stuppach,  wegen  kleinen,
jedoch  im  rechtlichen  Sinne  vierten  und
ausgezeichneten  Diebstahls,  neben  Er-#a
  des  Schadens,  der  Verhaft=  und
Untersuchungs-Kosten,  zu  achtmonatlicher
  Festungsstrafe  und  nachheriger
viermonatlicher  Reblusfon  in  einem
Zwangs-Arbeitshaus  verurtheilt  worden.


Dem  35.  Januar  wurde:
4.  der  gegen  den  Zuchthaussträfling  Carl
Friedrich  Schubart,  von  Oehringen,
unterm  #u.  September  18a1  erkannte
Abschied  aus  dem  Zuchthause  in  Rücksscht
  seiner  schwichlichen  Körperbeschaffenheit
  in  eine  einmonatliche  weitere
Zuchthausstrase  verwandelt-Unterm

  33.  December.  1838  und

7.  9.  11.  16-  18.  :1.  -.  15.
Januar  1825  wurde:

15.  in  der  vor  dem  O.  AGerichte  zu  Gmönd

verhandelten  Untersuchungssache,  derfaspendirte
  Weg-Inspekkor  und  städtische
Bau--Inspektor,  Johann  Lembek,  zu
Gmünd,  wegen  vieler  der  Summe  nach
zum  Theil  sehr  bedeutender  Fälschungen,
ferner  wegen  Theilnahme  an  Betrügereien
  mehrerer  Handwerksteute,  wegen
vernachläßigter  Aufsicht  uͤber  die  staͤdtischen
  Arbeiter,  so  wie  über  die  städtischen
Magazine,  desgleichen  wegen  höchst
unordentlicher  Kassen=  und  Rechnungsführung,
  so  wie  wegen  vieler  weiterer

srober  Nachläßigkeiten  und  Elgenmächtigkeiten

  in  seiner  ganzen  Amtsführung,
auch  wegen  einer  Geschenk-Annahme,
von  seinen  beiden  Stellen  kassirt,  zu
Bekleidung  eines  öffentlichen  Amts  für
unfähig  erklärt,  und  neben  dem  Ersaßtze
bes  durch  seine  schlechte  Am:sführung
gestifteten  Schadens,  zu  einer  seinem
hohen  Alter  angemessenen  Juchthausrafe
  von  zwei  Jahren  verurtheilt,
so  wie  wegen  des  Kostenpunkts  das
Geeignetc  verfügt.

Unterm  50.  Jamuar  wurde:

16.  in  der  vor  dem  O.  A.  Gerichte  Künzeleau

  geführten  Untersuchung  gegen
Heinrich  Schmid,  von  Hohbach,  wegen
Entfernung  gegen  sein  eidliches  Angeloben,
  wiederholten  Vagirens  und  Lügen
  vor  der  Obrigkeit,  ein  Zusatz  von