verbundener Widersetzlichkeit gegen eine
oͤffentliche Person, wegen verschuldeter
Koͤrper-Verletzung, und wegen unter
erschwerenden Umständen vollbrachten.
Ausbruchs aus dem Gefängnisse, eine
viermonatliche Festungsstrafe erkannt;
ferner
13. auf den Grund einer vor dem O.A.
Gerichte Mergentheim verhandelten Untersuchung,
der Taglöhner Johann Georg
Hek, von Stuppach, wegen kleinen,
jedoch im rechtlichen Sinne vierten und
ausgezeichneten Diebstahls, neben Er-#a
des Schadens, der Verhaft= und
Untersuchungs-Kosten, zu achtmonatlicher
Festungsstrafe und nachheriger
viermonatlicher Reblusfon in einem
Zwangs-Arbeitshaus verurtheilt worden.
Dem 35. Januar wurde:
4. der gegen den Zuchthaussträfling Carl
Friedrich Schubart, von Oehringen,
unterm #u. September 18a1 erkannte
Abschied aus dem Zuchthause in Rücksscht
seiner schwichlichen Körperbeschaffenheit
in eine einmonatliche weitere
Zuchthausstrase verwandelt-Unterm
33. December. 1838 und
7. 9. 11. 16- 18. :1. -. 15.
Januar 1825 wurde:
15. in der vor dem O. AGerichte zu Gmönd
verhandelten Untersuchungssache, derfaspendirte
Weg-Inspekkor und städtische
Bau--Inspektor, Johann Lembek, zu
Gmünd, wegen vieler der Summe nach
zum Theil sehr bedeutender Fälschungen,
ferner wegen Theilnahme an Betrügereien
mehrerer Handwerksteute, wegen
vernachläßigter Aufsicht uͤber die staͤdtischen
Arbeiter, so wie über die städtischen
Magazine, desgleichen wegen höchst
unordentlicher Kassen= und Rechnungsführung,
so wie wegen vieler weiterer
srober Nachläßigkeiten und Elgenmächtigkeiten
in seiner ganzen Amtsführung,
auch wegen einer Geschenk-Annahme,
von seinen beiden Stellen kassirt, zu
Bekleidung eines öffentlichen Amts für
unfähig erklärt, und neben dem Ersaßtze
bes durch seine schlechte Am:sführung
gestifteten Schadens, zu einer seinem
hohen Alter angemessenen Juchthausrafe
von zwei Jahren verurtheilt,
so wie wegen des Kostenpunkts das
Geeignetc verfügt.
Unterm 50. Jamuar wurde:
16. in der vor dem O. A. Gerichte Künzeleau
geführten Untersuchung gegen
Heinrich Schmid, von Hohbach, wegen
Entfernung gegen sein eidliches Angeloben,
wiederholten Vagirens und Lügen
vor der Obrigkeit, ein Zusatz von