Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Markungs-Sereitigkeit  betreffend,  das
unterrichterliche  Erkenntnifß  vom  2.
Rovember  1374  bestätiget,  unter  Verurtheilung
  der  Antin  in  die  Kosten.

Am  :z.  Januar  wurde:

.  in  der  Rechtslfache  der  Erben  des  verstorbenen

  Hosfaktors  Goͤtsch  Moses  zu

Ludwigsburg,  Kl.,  gegen  den  Oberforstmeister
  von  Steube  zu  Heidenheim,

Bekl.,  eine  Schuldforderung  betreffend,
die  Klage  wegen  Incompetenz  des  Gerichtshof#
  zurückgewiesen.

Den  2:5.  Januar  ist:

.  in  der  Revissonssache  von  dem  O.  A.Gerichte

  Oehringen  zwischen  Friedrich  Köhler,
  von  Michelbach,  Hofagehten  Hayum
Hänle,  von  Braunsbach,  und  Ochsenwirth
  Happolds  Wittwe  von  da,  gegen
Johann  Georg  Ebert,  von  der  Beingasse,
das  von  der  vormaligen  fürstlichen  Regierung
  zu  Waldenburg  angeordnete
Liquidations  -Verfahren,  so  wie  der
hierauf  erfolgte  Bescheid  vom  :7.  September
  1804  als  nichtig  aufgehoben,  und
ein  ordnungsmäßiges  gesetliches  Verfahren
  eingeleitet;

.  in  der  Ationssache  von  dem  O.  A.  Gerichte

Gmünd  zwischen  dem  Rechts-Consulenten
und  Stadtpfleger  Herlikofer  in  Gmönd,
Bekl.,  Anten,  und  Anton  Zimmermann,
von  Unterböbingen,  Kl.,  A:en,  die  Aufhebung

  eines  Güterkaufs  betreffend,
die  ergriffene  Berufung  wegen  unterlas
sener  Einreichung  der  Beschwerdesthrift
binnen  der  neunzigtägigen  Nothfrist,
unter  Verurtheilung  des  Anten  in  die
Kosten  dieser  Instanz,  für  verlassen  erkannt;


10.  in  der  Ationssache  von  dem  vormaligen

  O.  A.Gerichte  Oehringen  zwischen
der  Gemeinde  Kesselfeld,  Kl.,  Autin,
und  Martin  Wagner,  vom  Rebbigshof.
  Bekl.,  Aten,  Schaaftrieb  betreffend,
  das  unter  dem  6.  Juli  1818  eröffnete
  unterrichterliche  Urtheil  bestätigt
und  Ant  in  die  Kosten  dieser  Instanz
verurtheilt  worden.

Am  27.  Januar  wurde:

11.  in  der  Arionssache  von  dem  O.  A.Gerichre

  Hall  zwischen  den  Erben  des  vormaligen
  Oberamtsgerichts-Beisigers  Glok
von  da,  Bekl.,  Anten,  und  der  dortigen
Schulden-Tilgungs-Kasse,  Kl.,  Atin,
Ersah  eines  Rechnungs-Rests  betreffend,
  das  unterm  9.  Mai  18720  in  erster
Instanz  gefällte  Erkenntniß  unter  Verurtheilung
  der  Bekl.,  Anten  in  die  Kosien
  der  zweiten  Instanz  bestätigt;

2.  in  der  Arionssache  von  dem  O.  A.Gerichte

  Künzelsau  zwischen  Albrecht  Herrmann,
  von  Berndshofen,  Bekl.,  Anten,
und  den  Erben  des  Wirths  Johann