Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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einer  vierw  oͤchigen  Festungsstrafe  zu
der  unterm  5.  September  v.  J.  gegen
ihn  erkannten  viermonatlichen  Festungsstrafe

  und  nachheriger  wenigstens  viermonatlicher
  Reblusion  in  einem  Zwangs-Arbeitshaus
  ausgesprochen.

2.  Eivil  =  Senat.

Den  15.  Januar  wurde:

.  in  der  Ationssache  von  dem  O.A.Gerichte

  Mergentheim  zwischen  Elisabeth
Barbara  Dörr,  von  Markelsheim,  Kl.,
Antin,  und  dem  Kaufmann  Dhilipp
Lippert,  von  Mergentheim,  Bekl.,
Aten,  eine  Forderung  von  zrooo  fl.  betressend,
  die  Kl.,  Antin  wegen  Mangels
einer  gegründeten  Beschwerde  mit  ihrer
Klage  abgewiesen,  unter  Verurtheilung
in  die  Kosten.
Unterm  13.  Januar  wurde:

.  in  der  Ationssache  von  dem  O.A.  Gerichte

  Hall  zwischen  Caspar  Präger,  von
Mathesherlebach,  Bekl.,  Anten,  und  dem
Schultheiß  Horlacher  und  Consorten  von
Walpertsdorf,  Kl.,  Aten,  Erpromiß-Ansprüche
  betressend,  die  Ation  wegen
Lersäumter  neunziglágiger  Rothfrist  unter
  Verurtheilung  des  Anten  in  die  Kosten
  als  verlassen  erklärt;

.  in  der  Arionssache  von  dem  O.  A.  Gerichte

  Reresheim  zwischen  Jos.  Maier
und  Anton  Hopfensik,  von  Kapfenburg,
Bekl.,  Anten,  und  Alois  Appert,  von
Kirchheim,  Kl.,  Aten,  Emschädigung

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aus  einem  Kaufkontrakt  betressend,  die
Ation  wegen  Mangels  in  den  Formalien,
unter  Verurtheilung  der  Anten  in  die
Kosten,  als  unstatthaft  verworfen;

in  der  Ationssache  von  dem  O.  A.  Gerichte

Künzelsau  zwischen  dem  Traubenwirth
Ziegler,  von  Kupferzell,  Kl.,  Anten,  und
dem  Geometer  Haag,  von  Künzelsau,
Bekl.,  Aten,  Schuldforderung  betreffend,
  das  in  erster  Instanz  gefällte  Urtheil
  als  nichtig  aufgehoben.

Den  20.  Januar  wurde:

.  in  der  Arionssache  von  dem  vormaligen

O.A.  Gerichte  zu  Oehringen  zwischen
Sophie  Barbara,  Gottlieb  Wägelens
Wittwe  zu  Neuenstein,  Antin,  und  der
Gantmasse  des  Franz  Meisner  daselbst,
Atin,  Wiedereinsehung  in  den  verigen
Stand  betreffend,  das  unterrichterliche
Erbenntniß  vom  3.  September  13:7
theils  bestätigt,  theils  abgeändert,  unter
  Vergleichung  der  Kosten;

in  der  AMtionssache  von  dem  vormaligen
O.  A.  Gerichte  Künzelsau  zwischen  der
Gemeinde  Bieringen,  Kl.,  Antin,  und
der  Gemeinde  Aschhausen,  Bekl.,  Mtin,