Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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3.

Mißhandluug  verbundener  Widersetzlichkeit
  gegen  Waldhuͤter,  neben  dem
Ersatze  des  Schadens,  unter  solidarischer
  Verbindlichkeit  mit  seinen  Genossen,

:Civilu

  In  der  Arrestsache  zwischen  dem  Schuhmacher

  Christian  Gortlieb  Günther  zu
Setuttgart,  Inten,  und  den  Kindern
und  Erben  des  zu  Erlangen  verstorbenen
  Justiz-Direktors  Johann  Albrecht
von  Killinger,  Jaten,  eine  Forderung
für  Arbeit  betreffend,  wurden  die  Jaten
mirtelst  des  am  6.  December  18-:2  gefällten
  und  am  9.  Januar  1323  erdffneten
  Urtheils  zu  Bezahlung  der  fraglichen
  Forderung  samt  Zinsen  und  Kosten
  verurtheilt.

In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.Gerichte
  Ludwigsburg  zwischen  Wilhelm
Mergenthaler,  Bierbrauer  daselbst,
Vorbekl.,  Nachkl.,  Anten,
Baumgärtner,  zu  Groß-Aspach,  O.A.
Backnang,  Vorkl.,  Nachbekl.,  Aten,
Forderungen  aus  einem  Accord  betrefsend,
  wurde  durch  ein  Erkenntniß  vom
5.,  ins.  den  4.  Januar,  das  Urtheil
erster  Instanz  unter  Vergleichung  der
Kosten  besiätigt.

In  der  Rechtestreitigkeit  zwischen  Jound

  Jakob

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burg,  Bekl.,

und  neben  Bezahlung  von  J  der  Untersuchungo-Kosten
  zu  drei  und  einhalb,
monatlicher  Festungsstrafe.

Senat.

hann  Ludwig  Stettner  von  Grabenbos,
zu  Baireuth,  Kl.,  und  der  verwittweien
Majorin  von  Kriegsheim  zu  Ludwigs
die  Herausgabe  eines  Fdeicommisses
  betreffend,  wurde  vermege
Veschlusses  vom  2-.  December  13::,
ins.  21.  Januar  18-3,  unter  Verurtheilung
  der  Bekl.  in  die  Kosten  des  Precesses
  dieselbe  zur  Ausfolge  des  einge
blagten  Fideicommiß  -Vetrags  nebst
Zinsen  verurtheilt.

In  der  Ationssache  von  dem  vormaligen

O.  A.  Gerichte  Ludwigöburg  zwischen  dem

Dreher-Obermeister  Johann  Comad
daselbst,  Bekl.,  Anten,  und  dem  Bierbrauer
  Wilhelm  Mergenthaler  ebenda“
selbst,  Kl.,  Aten,  die  Gültigbeit  einer
Caxpital-Abtretung  betreffend,  wurde
mittelst  Urtheils  vom  29.  Dec.  13::,
ins.  24.  Januar  28-5,  das  Erkemmit
voriger  Instanz  unter  Vergleichung  der
Kosten  mit  einem  Beweis=  Nachlaß  abgeändert.


5.  In  der  Ationssache  des  Castellans  Ho-