Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

und Regierungs-Blatt S. 625) im Monat 
Juni d. J. bei dem K. Ober-Tribunal 
Statt findenden Semester-Prüfung mel- 
den wollen, werden in Gemäßbeit der 
Anordnung des so eben erwähnten Artikels 
hiermit ausgefordert, ihre diesfälligen Ge- 
suche, welche genau nach den ertheilten 
Vorschriften eingerichtet seyn müssen, bis 
zum 20. Mai d. J. bei der unterzeichneten 
Stelle um so gewisser einzureichen, als im 
Falle der Nicht-Einhaltung dieses Termins 
der Nachtheil des Ausschlusses von der 
nächsten Semester-Prüfung für die Säu- 
migen unfehlbar eintreten würde. 
Stuttgart den 16. April 16-:5. 
Maucler. 
.) Des Departements des Innern: 
1. des Ministerium des Innern. 
)Werordnung, die Zcit der Erm#werung der Bürger-Ausschüsse betressend. 
In dem Verwaltungs-Edikte vom 1. 
Maͤrz 1822. F. 49 ist verordnet, daß all- 
jährlich die Hälfte des Bürger-Ausschusses 
jeder Gemeinde auszutreten habe. 
Da zu bemerken gewesen ist, daß es mit 
der Zeit dieses Austritts und mit der Wahl 
neuer Ausschuß-Mieglieder sehr verschieden 
gehalten werde; so wird, um hierin Gleich= 
förmigkeit herzustellen, unter Hinweisung 
auf die Verordnung vom 2. Juli 1819 
(Staats= und Regierungs-Blatt S. 369) 
die erläuternde Bestimmung gegeben, daß 
die Ergänzungs-Wahl überall vor dem 
Ablaufe des Rechnungs-Jahres vorzuneb-= 
men sey, damit der Austritt der Hälfte 
des Bürger-Aucschusses mit dem Schlusse 
des ablaufenden, und der Einrritt der neu- 
gewählten Hälfte mit dem Anfange des 
neuen Rechnungs-Jahres vollzogen wer- 
den könne. 
Suutgart den : 1. April 18-:5. 
Schmidlin. 
b? Perordnung, die von den Zbglingen des ebangelischen Schuklehrer-Seminars bei ihrer Ausnahme 
zu ubernehmende Verpflichtung betressend. 
Un für die Zukunft jedem Zweifel über 
die Verpflichtung der in dem evangelischen 
Schullehrer= Seminar für den deutschen 
Schulstand gebildeten Zöglinge zu begeg- 
nen, wird hiemit folgendes verordnet: 
C. 1. 
Jeder Zögling des evangelisch deutschen 
Schullehrer-Seminaro übernimnt mit 
der Aufnahme in diese Anstalt die Ver- 
bindlichtrit, sich deim deutschen Schullehrer=
	        
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