Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

staͤhle, eine achtmonatliche Zucht- 
hausstrafe ausgesprochen; 
15. auf eine von dem O. A. Gerichte Mer- 
gentheim gefuͤhrte Untersuchung, Joseph 
Sebastian Heuberger, von Wach- 
ba.), wegen vieljährigen Vagirens und 
Verbindung mit verdächtigen und der 
öffentlichen Sicherheit gefährlichen Ba- 
ganten, sodann wegen mehrerer wieder- 
holter Fälschungen von öffentlichen und 
Privaturkunden, Führung eincs fal- 
schen Namens, und wegen wiederhol- 
ten Bettelns, mit ein jehriger Jucht- 
hausstrase in Gotteszell, vorbehältlich 
der nach vorgängiger Communlcation 
mit der Regierungs-Behörde noch zu 
treffenden weiteren Sicherheitsmaßre- 
geln, belegt. 
Den 29. April wurde: 
16. auf den Grund der vor dem O. A.Ge- 
403 
richt Aalen verhandelten Untersuchung, 
Ludwig Schmid, Schuhmachersgeselle 
ton Adelmannsfelden, wegen verübter 
zweier Diebstähle, wovon der eine groß 
und auegezeichnet ist, neben der Ver- 
bindlichkeit zum Schadens-Ersatg, so 
weit dieser noch nichr geleistet ist, und 
neben Bezahlung der Arrest-Azungs- 
und Untersuchungs-Kosten, zu sechsmo- 
natlicher Festungsstrafe verurtheilt; 
17. auf den Grund der vor dem O. A.Ge- 
richt Aalen verhandelten Untersuchung, 
der Gemeinde-Pfleger Johannes Bieg, 
von Reichenbach, wegen fortgesehten 
Cassen-Eingriffs, und wegen Umlegung 
von Frohngeldern ohne eingeholte ober- 
amtliche Legitimation, von seiner Stelle 
alo Gemeinde-Pfleger cassirt, zur. Be- 
kleidung eines öffentlichen Amtes für un- 
fäbig erklärt, und zu zweimonatlicher 
Zuchthausstrafe zu Gorreszzell, so wie zu 
dem Ersat der der Casse entzogenen Gel- 
der nebst Zinsen und in die Kosten der 
Untersuchung verurtheilr; 
18. auf den Grund der vor dem O. A.Ge- 
richte Hall verhandelten Untersuchung, 
a)Jakob Laib, von Rieden, wegen 
mehrjährigen Concubinats, zu vier- 
monatlicher Festungsstrafe mit sei- 
ner kränklichen Körper-Beschaffenheit 
angemessenter Arbeit; 
b) Ale Wittwe des Johann Michael 
Schok, von Westheim, weger gleichen 
Vergeheus, zu dreizehenwöchiger 
Zuchtha#usstrafe verurtheilt. 
4
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.