Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Nro. 35. 
Köntkglich Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
  
Montag, den 30. Junt 1833. 
  
I. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. 
a)Köngl. Perordnung, die ausschlietzliche Befugniß der Verwaltungé-Behbrden zur Verfügung der 
Hälfs-Volistreckung gegen Steuerpflichtige berreffend. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Wücrttemberg. 
E. ist zu Unserer Kenntniß gekom- 
men, daß in verschiedenen, die Anwendung 
allgemeiner Gesetze über Staats-Abga- 
ben betreffenden Fällen von Seite einzel- 
ner Gerichte die Befugniß angesprochen 
worden ist, die Frage von der Rechtmäßig- 
keit der Beschlüsse Unserer Finanz-Ver- 
waltungs-Stellen wegen Verhängung der 
Küölfe-Vollstreckung gegen einzelne Steuer- 
Ppflichtige, einer richterlichen Prüfung, un- 
ter einstweiliger Sistirung der Execution, 
zu unterwerfen. 
Hiebei konnte Uns nicht entgehen, wie 
sehr ein solcher Grundsaß der Natur der 
Verhältnisse und den bestehenden geses- 
lichen Normen zuwiderlaufe, und welche 
nicht zu berechnende Nachtheile aus dessen 
allgemeinerer Anwendung für die Staats-
	        
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