Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Berhinderungs-Fuͤllen  zu  vertreten,  und
einen  Theil  seiner  Verwaltungs-Geschäfte
za  übernehmen.  Die  Zahl  der  von  ihm
wochentlich  zu  übernehmenden  Lehrstunden

wird-  von  einem  Jahres-Cursus  zum  audern
  nach  dem  Vrrhälmiß  der  übernommenen

  Lehrfücher  bestimmt  werden.

Stuttgart  den  1.  Juli  1635.
Waͤ  ch  ter.

53.  Des  katholischen  Kirchenrathe#!
2)  Den  amtlichen  Briefwechsel  der  katbolischen  Geifilichen  in  Privat-Angelegenheiten.  betreffend.

Man  sieht  sich  veranlaßt,  saͤmtliche  katholische
  Dekane,  Kaͤmmerer,  Schul-Inspeltoren
  und  Pfarrer  zu  erinnern,  daß
nach  Vorschrift  der  Verordnung  vom.
33.  März  1823  (Staats=  und  Regierungs-Blan
  Rro.  5)  bei  Aufgaben  amtlicher.
Schreiben  auf  die  Post  die  Bezeichnung  der-#ben,
  ob  deren  Inhalt  Kirchen=  Schul-Seistungs-Armen
  „Sachen,  oder  aber  Privat-
  Angelegenheiten  betreffe,  niemals

unterlassen,  vielmehr  hierin  um.  so  mehr
mit  der  groͤsten  Genauigkeit.  verfahren,  als
zwar  die  Kirchen-  Schul-  Sriftungs=  und
Armen-Sachen  die.  Portofreiheit  genießen,
hingegen  für  den  amtlichen  Briefwechsel
in  Privat-Angelegenhiten  das  Porto  unter
  Vorbehalt  des  Wieder  =  Ersaßzrs  zu
entrichten  ist.  »
Stuttgart  den  a6.  Juni  1823.
Camerer.

5  Aufstellung  zweier  katbolischen  Schulamts-Candidaten  als.  Lebrer  bei  der  mit  dem  landwirthschaftlichen
  Institur  zu  Hohenheim  zu  verbindenden  Erziehungs=  Anstalt  für  arme  Knoben.

Vermäge  höchster  Entschließung  soll  mit

dem  landwirthschaftlichen  Institut  in  Hohenheim
  eine  Erziehungs-Anstalt  für  verwahrloste
  arme  Kyaben  verbunden,  und
für  den  Unterricht  derselben  sollen  auch
Zwei  katholische  Sechulamts  -Candidaten

wittelst  öffentlichen  Aufrufs  freiwilliger

Bewerber  ausgemählt.  werden.
Die  aufzunehmenden,  Schulamts-Candidaten,

  welche  für,  das  Erstemal  bis  #r.
October  36:4  in  der  Anstalt  zu  bleiben,
und  so  viel  möglich  alle  Vorlesungen  des
höhern  landwirthschaftlichen  Iustituts  zu
beluchen,  nebenbei  jedoch  zum  Behufihrer
Fortbildung=  im-pädagogischen  Fache  den
für  die  neue  Anstakt  ernannten  Elementax=
  Lehrer  und  den  Institats-Geiglichen
ihrer  Covfeshon  in  ihren  Verrichtungen