Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

jurie  und  endlich  wegen  Luͤgens  dor
Gericht,  neben  der  Verbindlichkeit  zum
Schadens-Ersatz  und  zu  Bezahlung
seiner  Haft=  und  der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  zwei  und  einhalbjähriger
  Zuchthausstrafe  in
Gotteszell  mit  Willkomm  und  nachheriger
  Einsperrung  in  einem  Zwangs-Arbeitshaus,
  wenigstens  auf  die  Dauer
von  anderthalb  Jahren;

b)  Jakob  Friedrich  Mezger,  von  Kanstadt,
  wegen  eines  im  Komplott  verübten:
  qualificirten,  großen  und  wiederholten
  Diebstahls,  sodann  wegen  wiederholten
  Vagirens  und  wegen  Lügens
vor  Gericht,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Schadens-Ersatz  und  zu  Bezahlung
  seiner  Hast=  und  der  Hälfte
der  Untersuchungs  =  Kosten  zu  drei?
jähriger  Zuchthausstrafe  in  Gottecszell
  mit  Willkomm  und  nachheriger
Einsperrung  in  einem  Zwangs=  Arbeitshaus,
  wenigstens#auf  dle  Dauer  von
anderthalb  Jahren,  verurtheilt.

An  demselben  Tage  sind:

6.  Stephan  Känkele,  von  Seebarg,  O.  A.

Urach,  auf  den  Grund  der  von  dem

O.  A.  Gerichte  Rottenburg  geführten  Untersuchung,

  wegen  wiederholten  Vagirens

  und  Verfälschung  seines  Wanderscheins
  zu  sochsmonatlicher  Zwangs-Arbeitshausstrafe

  in  Rottenburg  und
zu  Bezahlung  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten;


7.  Carl  Ferdingnd  Authenrieth,  von

Stuttgart,  auf  den  Grund  der  von  dem
O.A.Gericht  Horb  geführten  Umeersuchung,
  wegen  eines  großen  und  ausgezeichneten
  Diebstahls  zu  fünfmonatlicher
  Festungs-Arbeitsstrafe,  so  wie
zum  Schadens-Ersatz  und  zu  Bezahlung
seiner  Haft=  und  Untersuchungs-Kosten
verurtheilt  worden.
Den  zé.  Juli  wurde:

8.  Dominiba  Wachendörfer,  von  Bühl,

O.A.  Rottenburg,  auf  den  Grund  der
von  dem  O.  A.Gerichte  Tübingen  gefährten
  Untersuchung,  wegen  wiederholten
Vagirens,  gebrochenen  Hand-Gelübdes,

„thaͤtlicher  Widbersetzlichkeit  gegen  den

Gerichtsdiener  und  wegen  ihres  weiteren
ungebuͤhrlichen  Benehmens  im  Gefaͤngnif,
  mit  Einrechnung  eines  Theils  des
erstandenen  Arrests  zu  drei  und  einhalbmonatlicher
  Zuchthausstrafe  in
Markgröningen  und  nachheriger  Reclusion
  in  ein  Zwungs-Arbeitshaus,  wenigstens
  auf  die  Dauer  von  zwei  Monaten,
  so  wie  zu  Bezahlung  ihrer  Haftund
  Untersuchungs-Kosten  verurtheilt.

An  demselben  Tage  murde:

9.  Ulrich  Lelns,  von  DHirrlingen,  O.  A.