Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Rottenburg, wegen in Genossenschaft 
verübter groben Mißhandlung eines 
herrschaftlichen Steuer-Pressers und der 
dadurch verursachten Körper-Verlehung, 
neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung 
der Kur-Kosten und seiner Verhaft= und 
eines angemessenen Theils der Untersu- 
chungs-Kosten zu einer viermonatli- 
chen Festungs = Arbeitsstrafe verur- 
thellt. 
Den 38. Juli wurden verurtheilt: 
1°0. Blasius Schwarz, von Nendingen, 
O.A. Tuttlingen, wegen mehrjährigen 
Concubinats und wiederholten Vagirens, 
mehrfacher Urkunden-Verfälschungen, 
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kleinen Diebstahls und Betrugs, neben 
der Verbindlichkeit zum Schadens-Er- 
sas und zu Bezahlung seiner Haft= und 
Untersachungs-Kosten zu sechsmonat- 
licher Festungs-Arbeitsstrafe; 
11. Bernhard Scheffbuch, von Moßin- 
ten, O. A. Rortenburg, auf den Grund 
der von dem O. A. Gerichte Calw geführ- 
ten Untersuchung, wegen wiederholten 
ausgezeichneten Diebstahls, neben der 
Perbindlichkeit zum Schadens-Ersaß, zu 
vierwonatlicher Festungs= Arbeirs-= 
strafe und zu Bezahlung seiner Haft- 
und Umersuchungs-Kosten. 
Revisions-Erkenntniß. 
Den 35. Juni ist: 
12. in der von Amts wegen zur Revisson 
vorgelegten Untersuchungssache gegen den 
suspendirten Oberamts-Richter Weiß, 
in Balingen, von dem Criminal-Senat 
bes K. Ober-Tribunals erkannt worden, 
daß der Angeschuldigte wegen der so- 
wohl bei der Inquisttions-Kosten-Rech- 
nung des O.A. Gerichts Balingen, als 
bei dem ähnlichen Rechnungswesen des 
vormaligen Criminalamts Urach, theils 
durch Kassen-Eingriff, theils sonst ver- 
schulderer Reste und Fälschungen, theil- 
weise zu Verdeckung der letztern, ver- 
bunden mit unordentlicher und willkühr- 
licher Behandlung seines Rechnungswe-- 
sens, auch Täuschung der aufsehenden 
Behörde darüber, dann wegen zeitlicher, 
durch eine Fälschung erschwerter Unter- 
schlagung amtlicher Gelder, neben Cassa- 
tion von seiner Oberamts-Richtersfsdelle 
und Unfähigkeits-Erklärung zu Beklei- 
dung eines öffentlichen Amts zu sechs- 
monatlicher Zuchthausstrafe in Got- 
teszell, mit angemessener Beschäftigung, 
so wie zum Ersatz des verursachten Scha- 
dens und sämtlicher Untersuchungs-Ko- 
sten zu verurtheilen sey.
	        
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