Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

825 
Besserung, wenigstens aber auf die 
Dauer von einem halben Jahrz 
5#e) Joseph Bauer, von Laupheim, wer- 
gen vieler zum Theil ln Genossenschaft 
mit Saunern verübter Diebstähle, wo- 
runter mehrere qualificirte, ausge- 
Feichnek oder unker erschwerrnben Um- 
Känben veräbte, aush mehrere in Ge- 
nossenschaff begangene Markt Dieb- 
staͤhle Begriffen sind und welche seinen 
rle Mückfall begränden, zu elner 
Festungs - Arbeitostrafe von einem 
JZehhr und teun Monaten mit 
Willkomm und nachheriger Einsper- 
rung im Zwangs- Arbeitshaufe zu 
Ulm bie zu erprobter Besserung, we- 
nigstens aber auf die Dauer von einom 
Jahr#n 6 « 
Cärescdnticwkcktbeichckupbelmk 
wegen breier in Genossenschaft veruͤb- 
ker Markr= Diebstähle, welche khren 
vlerren Räckfall begrünben, besglei- 
chen wegen der ihr in Bezichung auf 
Oiebstahls-Vergehen anderer zur Last 
fallenden Beidslfe, Theilnahme umd 
Begänstigung neben etner koͤrperlichen 
Kächtigung vom zehen FNuchenhieben 
auf ben Ruͤcken, zu einer sechszehen- 
monatlichen Zuchthausstrafe in Lud- 
w gsburg und nachheriger Einsperrung 
i Zwangs-UAcbeitshaufe zo Ulm bis 
zu erprobter Bessevung, wenigstens 
aber auf die Dauer von einem Jahrz 
c) Sebaflian Müller, von Laupheim, 
wegen eines in Genossenschafe verüb- 
ten Markt Diebstahls, der seinen 
zweiren Ruͤckfall begruͤndet, neben 
einer körperlichen Züchrigung von fünf- 
sehen Ruethruhlebem auf den Rücken 
zu neunmonatlicher Festungs-Ar- 
beitsstrafe und nachheriger Einsperrung 
im Zwangs-Arbeitshause zu Ulm bis 
merprobter Besserung, wenigstens aber 
duf die Dauer von fünf Monaken; 
K)) Magdalene Bauer, von Laupheim, 
w#orgen mehrerer in Genossenschaft ver- 
Abter, theils als Markr= Diebstähle 
dusgezeichnerer, cheils unter erschwe- 
tenden Umstaͤnden veruͤbter Diebstaͤhle 
und wegen Beihülfe und nachgefolgter 
Thellnahmte hinsschrlich der don ihrem 
Ehemane# und andern verübrer Dieb- 
Kähle unrer Einrechnung ber ihr unterm 
10. Juli 1820 zuerkunnten, noch ulcht 
vollzogenem fänfwöchigen Zuchthaus-= 
strafe zyachrmonaklicher Zuchthaus) 
strafe r Markgröningen; 
y Ida Beh/ von Laupheim, wegen ei- 
nies in Genossenschaft veruͤbten Markt- 
Olebstahls zu drel and ein halb- 
aronatlicher Zuchthaueflrafe in Heil- 
bronu; endlich 
6
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.