Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Nro. 2. 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
— 
Domnerstag, den 16. Januar 18233. 
  
I. Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. 
Gesetz, die Aushebung für das Jahr 1823 betreffend. 
Wilheilm, 
von Gottes Gnaden König von Wurttemberg. 
Wir haben nach Anhoͤrung Unseres 
Geheimen Ralhs und unter Zustimmung 
Unserer getreuen Stände in ihrer Situng 
vom „. Mai 1321 die Zahl der für das 
Jahr 138:3 auszuhebenden Rekruten auf 
Vier Tausend Mann in der Maße fest- 
gesent, daß die ungehorsam Abwesenden 
und die wegen Berufs Ausgenommener, 
in so serne die Aushebung sie trifft, als 
gestellt in die Rekrutenzahl eingerechnet 
werden. 
Demnach verordnen und verfügen Wir, 
daß auc der Zahl der im Jahr B02 ge- 
bornen Jünglinge Vier Tausend Mann