Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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11. auf den Grund einer vor dem O. A. 
Gericht zu Ludwigsburg verhandelten 
Umi#ersuchung, die Zuchthaussträflin- 
gin Regina Gauffer, von Riedern= 
hall, wegen wiederholten Scortations= 
Vergehens, und lange unterlassener An- 
zeige ihrer Schwangerschaft, über die 
unterm 9. Januar d. J. gegen sie er- 
kannte zehenmonatliche Zuchthausstrase 
und fünfmonatliche Rekluston in einem 
Zwangs-Arbeitshause, noch zu einem 
Strafzusah von Einem Monat Zucht- 
hausstrafe verurtheilt. 
Anter dem 16. September wurde: 
73. Carl Falkenstein, von Schorndorf, 
wegen grober gegen seinen Vater be- 
gangener Real= und Verbal-Injurien, 
mit einer viermonatlichen JZuchr- 
hausstrafe belegt. 
Unter dem 18. September wurde: 
75. auf den Grund einer bei dem O. A. 
Gerichte Gmünt geführten Untersuchung 
gegen Eleonore Gatthof, von Ell- 
wangen, wegen fortgesehten großen 
PHausbiebstahls, eine viermonatliche 
Zuchthauostrase ausgesprochen. 
Unter dem :5. Seprember wurder: 
74. auf den Grund einer bei dem O. M. 
Gerichre zu Oehringen verhamelten Un- 
rersuchung gegen Peter Frank, 
von Halk, wegen wiederholten Scorta= 
kions-Vergehens, und wegen eines klei- 
nen einfachen ersetzten Diebstahls, wel- 
cher im rechtlichen Sinne den fünften 
Diebstahl bildet, neben einer Züchtigung 
mit 40 Stockstreichen, eine einjährige 
Festungsstrafe und nachherige achtmo- 
natliche Reklusion in einem Zwangs- 
Arbeitshause erkannt; 
15. auf den Grund einer bei dem O.A. 
Gerichte Erailsheim verhandelten Un- 
tersuchung, Andreas Huber, vdon 
Neidenfels, wegen versuchter Nothzucht, 
s#uch Lügen vor Gericht und wegen ver- 
sachter Verleitung eines Zeugen zu fal- 
schem Zeugniß, mit einjähriger Fe- 
Kungs-Arbeitsstrafe belegt- 
Unter dem 25. September wurde: 
r6. auf den Grund einer von dem O. A. 
Gerichte zu Crallsheim geführten Unker- 
suchung: 
#a) die Rosine Hanselmann, geb. Birk, 
von Michelbach, zu Kirchberg wohn- 
haft, wegen vier zum Theil großer 
und zum Theil in Genessenschaft ver- 
übter Diebstähle, welche bei ihr ale 
fünfte Diebstähle im rechtlichen Sinne 
zu betrachten sind, ferner wegen nach- 
gefolgrer Diebstahls-Theilnahme, sowie 
wegen zweier kleiner Betrügereien, zu 
einer fünfzehenmonarlichen Zucht- 
hausstrafe und nachheriger siebenmo-=
	        
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