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11. auf den Grund einer vor dem O. A.
Gericht zu Ludwigsburg verhandelten
Umi#ersuchung, die Zuchthaussträflin-
gin Regina Gauffer, von Riedern=
hall, wegen wiederholten Scortations=
Vergehens, und lange unterlassener An-
zeige ihrer Schwangerschaft, über die
unterm 9. Januar d. J. gegen sie er-
kannte zehenmonatliche Zuchthausstrase
und fünfmonatliche Rekluston in einem
Zwangs-Arbeitshause, noch zu einem
Strafzusah von Einem Monat Zucht-
hausstrafe verurtheilt.
Anter dem 16. September wurde:
73. Carl Falkenstein, von Schorndorf,
wegen grober gegen seinen Vater be-
gangener Real= und Verbal-Injurien,
mit einer viermonatlichen JZuchr-
hausstrafe belegt.
Unter dem 18. September wurde:
75. auf den Grund einer bei dem O. A.
Gerichte Gmünt geführten Untersuchung
gegen Eleonore Gatthof, von Ell-
wangen, wegen fortgesehten großen
PHausbiebstahls, eine viermonatliche
Zuchthauostrase ausgesprochen.
Unter dem :5. Seprember wurder:
74. auf den Grund einer bei dem O. M.
Gerichre zu Oehringen verhamelten Un-
rersuchung gegen Peter Frank,
von Halk, wegen wiederholten Scorta=
kions-Vergehens, und wegen eines klei-
nen einfachen ersetzten Diebstahls, wel-
cher im rechtlichen Sinne den fünften
Diebstahl bildet, neben einer Züchtigung
mit 40 Stockstreichen, eine einjährige
Festungsstrafe und nachherige achtmo-
natliche Reklusion in einem Zwangs-
Arbeitshause erkannt;
15. auf den Grund einer bei dem O.A.
Gerichte Erailsheim verhandelten Un-
tersuchung, Andreas Huber, vdon
Neidenfels, wegen versuchter Nothzucht,
s#uch Lügen vor Gericht und wegen ver-
sachter Verleitung eines Zeugen zu fal-
schem Zeugniß, mit einjähriger Fe-
Kungs-Arbeitsstrafe belegt-
Unter dem 25. September wurde:
r6. auf den Grund einer von dem O. A.
Gerichte zu Crallsheim geführten Unker-
suchung:
#a) die Rosine Hanselmann, geb. Birk,
von Michelbach, zu Kirchberg wohn-
haft, wegen vier zum Theil großer
und zum Theil in Genessenschaft ver-
übter Diebstähle, welche bei ihr ale
fünfte Diebstähle im rechtlichen Sinne
zu betrachten sind, ferner wegen nach-
gefolgrer Diebstahls-Theilnahme, sowie
wegen zweier kleiner Betrügereien, zu
einer fünfzehenmonarlichen Zucht-
hausstrafe und nachheriger siebenmo-=