von drel Monaten, so wie zur Bezahlung
seiner Haft- und Untersuchungs-Kosten
verurtheilt.
5. Den 7. November wurde der fü-—
spendirte Gemeinde „= Pfleger Marr
Miünz, von Mebingen, O.A. Urach,
wegen durch Zueignung eines ihm nicht
gebührenden Holztheils verübten Betrugs,
wegen Unordnungen in seinem
Rechnungswesen und Nachläßigkeit in
der ihm übertragenen Baumaterialien-Verwaltung,
endlich wegen Eigenmächtigkeit
in Unterzeichnung einer an den
K. Forstrath gerichteten Eingabe und
anderer geringeren Dienst = Vergehen,
neben der Verbindlichkeit zum Ersatz
des Werthes des von ihm betrüslicherweise
bezogenen Holztheils an die Gemeinde-Kasse
und zu Bezahlung von 7½
der außergerichtlichen und #n der gerichtlichen
Untersuchungs-Kosten von seinem
Amte entseßt, zu Bekleidung jeder
bffentlichen Stelle für unfähig erklärt
und mit einer Geldstrase von
einem grofien Frevel belegt.
Den 20. November ist der suspendirte
Gemeinde-Pfleger Jakob Schmohl,
von Unterensingen, O. A. Nürtingen,
wegen der ihm bei dem Verkauf einer
Eiche aus dem Gemeindewald zur Last
fallenden Eigenmächtigkeit und Ver-956
wendung des Erlbses zu nicht pasfrlichen,
der öffentlichen Verrechnung enn“
zogenen Ausgaben, so wie wegen Verleitung
eines Amtsuntergebenen zu Ablegung
eines falschen Zeugnisses und
endlich wegen elgenen hartnéigen Laͤrgnens
vor Gericht von seiner Stelle en,
lassen und zu einer Geldbusi von drei
kleinen Freveln, so wie zum Ersaß
des Holz= Erlöses an die Gemeinde-Kasse
und zu Bezahlung der sämtlichen
Untersuchungs-Kosten verurtheilt wo#r“
den.
5. Den 15. November wurde der Jude
Wolf Jesaias Oettinger, von Möh
ringen, O. A. Horb, wegen beträgero
schen Schuldenmachens, zu sechsmonatlicher
Zuchthausstrafe in Markgröningen
und zu Bezahlung der Untersuchungs-Kosten
verurtheilt.
. Den :7. November wurde auf den
Grund der von dem O.. Gericht Horb
geführten Untersuchung Peter Efsel,
von Alt-Obernderf, O. A. Oberndorf,
wegen wiederholten Diebstahls, sodann
wegen Führung falscher Paͤsse, Brechung
eines Handgeluͤbbes, muͤßigen
Herumziehens und Bettelns, zu vierjaͤh
riger Zuchthausstrafe in Gotteszell
und nachheriger Einsperrung in
ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprob-