von drel Monaten, so wie zur Be-
zahlung seiner Haft- und Untersuchungs-
Kosten verurtheilt.
5. Den 7. November wurde der fü-
—
spendirte Gemeinde „= Pfleger Marr
Miünz, von Mebingen, O.A. Urach,
wegen durch Zueignung eines ihm nicht
gebührenden Holztheils verübten Be-
trugs, wegen Unordnungen in seinem
Rechnungswesen und Nachläßigkeit in
der ihm übertragenen Baumaterialien-
Verwaltung, endlich wegen Eigenmäch-
tigkeit in Unterzeichnung einer an den
K. Forstrath gerichteten Eingabe und
anderer geringeren Dienst = Vergehen,
neben der Verbindlichkeit zum Ersatz
des Werthes des von ihm betrüslicher-
weise bezogenen Holztheils an die Ge-
meinde-Kasse und zu Bezahlung von 7½
der außergerichtlichen und #n der gericht-
lichen Untersuchungs-Kosten von seinem
Amte entseßt, zu Bekleidung jeder
bffentlichen Stelle für unfähig er-
klärt und mit einer Geldstrase von
einem grofien Frevel belegt.
Den 20. November ist der suspendirte
Gemeinde-Pfleger Jakob Schmohl,
von Unterensingen, O. A. Nürtingen,
wegen der ihm bei dem Verkauf einer
Eiche aus dem Gemeindewald zur Last
fallenden Eigenmächtigkeit und Ver-
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wendung des Erlbses zu nicht pasfrli-
chen, der öffentlichen Verrechnung enn“
zogenen Ausgaben, so wie wegen Ver-
leitung eines Amtsuntergebenen zu Ab-
legung eines falschen Zeugnisses und
endlich wegen elgenen hartnéigen Laͤrg-
nens vor Gericht von seiner Stelle en,
lassen und zu einer Geldbusi von drei
kleinen Freveln, so wie zum Ersaß
des Holz= Erlöses an die Gemeinde-
Kasse und zu Bezahlung der sämtlichen
Untersuchungs-Kosten verurtheilt wo#r“
den.
5. Den 15. November wurde der Jude
Wolf Jesaias Oettinger, von Möh
ringen, O. A. Horb, wegen beträgero
schen Schuldenmachens, zu sechsmo-
natlicher Zuchthausstrafe in Mark-
gröningen und zu Bezahlung der Unter-
suchungs-Kosten verurtheilt.
. Den :7. November wurde auf den
Grund der von dem O.. Gericht Horb
geführten Untersuchung Peter Efsel,
von Alt-Obernderf, O. A. Oberndorf,
wegen wiederholten Diebstahls, sodann
wegen Führung falscher Paͤsse, Bre-
chung eines Handgeluͤbbes, muͤßigen
Herumziehens und Bettelns, zu vier-
jaͤh riger Zuchthausstrafe in Gottes-
zell und nachheriger Einsperrung in
ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprob-