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dem bisherigen Curs gestattet, wenn sie der Lieferung eine oberamtliche Urkunde
beilegen, daß die abgesendete Summe zur Zeit der zum Umwechseln gegebenen
2á stündigen Frist sich wirklich in ihrer Amtskasse befunden habe.
Stuttgart den 26. April 1857.
Schlaper. Herdegen.