Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

240  II.  5.  Die  Wiederherstellung  des  preußischen  Staates.

Evangelicorum  des  Reichstages  beiden  protestantischen  Kirchen  gemeinsam.
Sie  unterdrückten  das  Lästern  und  Schelten  der  lutherischen  Kanzelredner
durch  strenge  Strafen  und  durch  das  Beispiel  ihrer  eigenen  Duldsamkeit;
sie  suchten  aus  der  Dogmatik  der  beiden  Kirchen  alles  zu  entfernen  was  der
Schwesterkirche  Anstoß  geben  konnte,  und  wie  sie  die  harte  Lehre  von  der
Gnadenwahl  in  das  Bekenntnis  ihrer  reformierten  Landeskirche  niemals  auf—
nahmen,  so  setzten  sie  auch  nach  schweren  Kämpfen  durch,  daß  die  Lutheraner
auf  die  Austreibung  des  Teufels  verzichteten.  Schon  Friedrich  Wilhelm  J.
wollte  einen  Unterschied  zwischen  Lutheranern  und  Reformierten  überhaupt
nicht  mehr  anerkennen;  das  seien  dumme  Possen,  meinte  er  kurzab.  Das
Landrecht  verpflichtete  beide  Kirchen,  ihre  Genossen  im  Notfall  wechsel—
seitig  zum  Sakramente  zuzulassen.  Bei  der  Neuordnung  der  Verwaltungsbehörden
  im  Jahre  1808  wurden  sodann  die  sämtlichen  lutherischen
Konsistorien  sowie  das  Kreformierte  irchendirektorium  aufgehoben  und  die
Kirchenangelegenheiten  aller  drei  Konfessionen  einer  besonderen  Abteilung
der  Bezirksregierungen  überwiesen.  Rücksichten  der  Sparsamkeit  gaben
damals  den  Ausschlag.  Indes  erkannte  der  König  bald,  daß  das  Kirchenregiment
  selbständiger  Organe  nicht  entbehren  konnte,  und  stellte  daher
durch  die  Kabinettsordre  vom  30.  April  1815  die  Provinzialkonsistorien
wieder  her,  aber  als  gemeinsame  Behörden  für  beide  evangelische  Kirchen.
Auch  die  am  2.  Januar  1817  neu  gebildeten  Synoden  bestanden  aus
Geistlichen  beider  Bekenntnisse.  Schritt  für  Schritt  näherte  man  sich  also
der  Bildung  einer  großen  evangelischen  Landeskirche.

Von  Jugend  auf,  dank  seinem  Lehrer  Sack,  hatte  Friedrich  Wilhelm
den  Gedanken  der  Union  mit  Liebe  ergriffen.  Tief  gemütlich  wie  er  sein
Verhältnis  zu  seinen  Untertanen  auffaßte,  empfand  er  es  als  ein  schweres
Unglück,  daß  er  trotz  dem  gemeinsamen  evangelischen  Glauben  doch  nicht
der  Kirche  der  Mehrheit  seines  Volkes  angehörte,  daß  die  Kirche  Luthers,
den  er  unter  allen  Reformatoren  am  höchsten  stellte,  nicht  die  seine  war.
Und  dies  Gefühl  ward  nur  mächtiger,  seit  er  in  Königsberg  sich  dem
Rationalismus  abgewendet  hatte.  Die  evangelische  Weissagung  „auf  daß
sie  Alle  eins  seien  gleich  wie  Du,  Vater  in  mir“  erschütterte  ihn  bis  in
die  Tiefen  des  Herzens.  „Nach  meiner  einfältigen  Meinung“,  so  sagte  er
oft  im  Gespräch  mit  geistlichen  Herren,  „ist  der  Abendmahlsstreit  nur  eine
unfruchtbare  theologische  Spitzfindigkeit  neben  dem  schlichten  Bibelglauben
des  ursprünglichen  Christentums.“  Er  betrachtete  die  Union  als  die  Rückkehr
  zu  dem  Geiste  des  Evangeliums  und  erfuhr  mit  Freude,  daß  sein
geliebter  Bischof  Borowsky,  der  fromme,  glaubensstarke  Lutheraner,  dieser
Ansicht  ebenso  günstig  war  wie  sein  reformierter  Lehrer  Sack.  Der  bibelfeste
  Greis,  dessen  freudiger  Zuruf  „dem  Menschen  geschieht  wie  er  glaubt"
den  gebeugten  Fürsten  so  oft  in  kummervollen  Stunden  getröstet  hatte,  war
auch  Kants  Freund  gewesen  und  stand  der  modernen  Wissenschaft  nahe  genug
um  zu  erkennen,  daß  die  Unterscheidungslehren  der  beiden  protestantischen