Full text : Das Preussische Abiturienten-Prüfungs-Reglement.

Ki

it  und,  sein  sitliches  Verbalten  zu,  beurteie
Verthns  „on  Sprachen  und  W  Senschaften  ai
und  einer  Erwähnung  der  im  Zeichnen,  Ges;
jenen  Fertigke  it  bedarf  on  ziehe“

eneni  isses,  we
rakte  Alitaleten  nach  sa
sittlichen  Führung,  seinen  Fahikkeien  und  deren  Bateikng
enthalten  muss,  ist  ra  un  Schema  zu  beobachter
der  Reife

den  Zögling  des  Gymnasiums  zı
N.  N.Vor-  und  Zuname)
;  (Geburtsort),  Jah  at...  (Confssion)  Sahn  des
(Samen  und  Stand  des  Vater)  zu.  „  (Wohnorh  des
[re  (Namen  des  Vorau.
  (Woh  al

ihre  auf  den
Ka

‚ymnasium  d
1.  Sitliche  Auibru  chen  gsgen  Vor
und  im  Allgemeinen.  nagn  wissenschaftlich

Anmerkung  1.  Unter  ar  Ruhe  tt  die  Geszlichkeit

sindhgkeit  end  Sulkchkeit  des  Betragens  überbaupk,  nicht
Biss  Innerhalb  der  Schule  end  {m  Verhätnine  zu  Vorgeitzten
und  Mitechäler,  sondern  nuch  ausserhalb  derulben  zu  würdigen
  und  auf  den  1  Gm  4  er  Grberigen  Schul  Censuren  kn
Urteil  aus  igen
so  abzulei  Wi  der  Grand  scher  Shen  Tüchtieket  nd
Seiner  Obaratterreito  so  dontich  al  möglich  orkunnt  werde.
Behnf  der  Würdigung  des  Fleisses  des  Abiturienten  at  die

tattgeh:  isste.  Regelmässigkeit  im  Schulbesuche,

e  Beni  a  nerksamkeit  und  Theinabme  an  allen  oder
einzelnen  n  ‚zu  machenden  Untericts-  Gegenständen
und  die  Ordnung,  Sorgfalt  und,  Pünktlichkeit  nicht  nur

den  Schuleistungen,  sondern  Privatarbeiten

ieuntnisse  und  Fertigkeiten  in  der  Religionslehre,

im  Dentachen  Jateinischen,,  Griechischen,  Franzsischen,  im
der  Geschichte  und  Geograplie,  in  der  Mathematik  und  Physi

ach  fithen

v
Jahre  lang  rogelm

nutzt  haben