Full text: Betrachtungen über des Freiherrn von Closen Schrift: Die Armee als militärische Bildungsanstalt der Nation mit besonderer Rücksicht auf Bayern

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vorangegangener wissenschaftlicher Prüfung jenen jungen Leuten 
gewährt, welche sich selbst equipiren können, und den höheren 
Studien und den Künsten sich widmen. 
Die Landwehr theilt sich in zwei Abstufungen, in die 
Landwehr ersten Aufgebotes und in jene zweiten Auf- 
gebotes. 
Zur Landwehr ersten Aufgebotes gehören alle jun- 
gen Männer von den zur Linien-Armee pflichtigen Altersklassen, 
welche nicht im steheffden Heere dienen, und überdieß alle dienst- 
tauglichen Männer aus den Altersklassen vom 26sten bis zum 
vollendeten 32sten Lebensjahre. 
Die Landwehr zweiten Aufgebotes unfaßt alle 
männlichen Individuen, die aus dem stehenden Heere und dem 
ersten Aufgebote entlassen sind, sowie alle waffenfähigen Männer 
bitz zum vollendeten 40sten Lebensjahre. 
Die Landwehr ersten Aufgebotes bildet einen integrirenden 
Bestandtheil des stehenden Heeres und dient wie dieses im In- 
und Auslande, wird jedoch nur zeitweise zu den jährlichen Ueb- 
ungen und bei außerordentlichen Veranlassungen einberufen. Für 
die Abrichtung der Landwehr-Rekruten ist ein beschränkter Zeit- 
raum festgesetzt, und ebenso die Dauer der jährlichen Uebungen 
kurz anberaumt. 
Diese Fälle ausgenommen, sind Offiziere und Mannschaften 
ihren bürgerlichen Berufsgeschäften überlassen, und es bestehen 
für jedes Bataillon nur schwache besoldete Stämme. 
Die Offiziersstellen der Landwehr werden durch jene feld- 
diensttauglichen Offiziere besetzt, welche aus dem stehenden Heere 
austreten, und aufserdem durch solche Unteroffiziere und Solda- 
ten, welche bei ihrem Abgange von den Linienabtheilungen ihre 
Onalifikation zum Offizier erhärtet haben; sowie durch die ein- 
jährigen Freiwilligen. 
Die Landwehr ersten Aufgebotes theilt sich in Regimenter 
zu drei Bataillonen mit drei Eskadronen Cavalerie und den ent- 
sprechenden Artillerse= und Pionier-Abtheilungen.
	        
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