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wollende Bestimmung gereiht werden möchte, wodurch dem Offiziere,
(wie es durch die Dienstes-Pragmatik für die Civil-Staatsdiener
geschehen ist), das Recht eingeräumt wird, wenn er auf einer
höheren Lebensstufe angelangt ist, auch ohne körperliche Gebrech-
lichkeit den Rücktritt aus dem Dienste zu nehmen, und mit dem
Genusse eines entsprechend normirten Gehaltes die letzten Jahre
seines Lebens in wohlverdienter Ruhe hinzubringen. Hiezu möchte
in den unteren Graden das 60ste Lebensjahr, Iin den höheren aber,
in welchen die körperliche Kraft weniger in Anspruch genommen
wird, das 65fste Lebensjahre als die Gränze angesehen werden
können, jenseits welcher dem Manne nur ausnahmsweise noch so
viele Körperkraft und Geistesfrische verbleibt, um von ihm noch
eine erfolgreiche militärische Thätigkest erwarten zu dürfen.
Indem wir uns nach dieser Abschweifung zum Schlusse un-
serer Betrachtungen über die Baron Closen'schen Vorschläge wen-
den, wiederholen wir, daß wir uns in dem Vorstehenden darum
so weit über die kurze Uebungszeit ausgelassen haben, welche der
Berfasser seinem Systeme zu Grunde legt, weil wir in diesem
Punkte den Kern des Ganzen erblicken. Ist es uns gelungen,
die Wechselbeziehung klax dorzustellen, welche zwischen Kriegs-
tüchtigkeit und Uebungszeit eines Truppenkörpers besteht,
so halten wir die uns vorgesteckte Aufgabe zum größten Theile
gelöst, denn über den Rest der heutigen Heeres= Organisation
können wesentliche Differenzen nicht bestehen.
Unsere bewegte Zeit bringt es mit sich, daß man sich von
den Vortheilen des Bestehenden nicht immer genaue Rechenschaft
gibt, und im Streben nach Besserem sich leicht dem Neuen zu-
wendet, ohne genau abzuwägen, ob die darin gesuchten Vortheile
uns picht auch in dem Bestehenden schon gewährt sind, und ob das
erboffte Bessere sich auch unter allen Verhältnissen nur als
gut hewähren werde. Es schien uns daher nothwendig, den vox-
geschlagenen Neuerungen gegenüber Einiges von unserer pvater-
ländischen Wehrverfassung zu sprechen, unter deren Schutz wir
die Kriegsstärme in den ersien Jahrzehenten dieses Johrhunderts
ehrenvoll betanden palen, und die auch in neuester Zest und in