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Bataillone der Infanterie, die Reserve-Eskadronen der Cava-
lerie und Reserve-Compagnien der Artillerie 2c. ausreichend.
Die Reserve soll in keine selbständigen Regimenter formirt,
sondern den Linien-Regimentern zugetheilt werden, die sich dem-
gemäß aus derselben mit 3ten, 4ten und öten Bataillons ver-
stärken würden, und man würde Offiziere und Soldaten diesem
oder jenem Bataillon zutheilen, je nachdem es die persönlichen
Verhältnisse der Betreffenden, oder die beabsichtigte Verwendung
als zweckmäßig erscheinen lassen.
Die schwierige Frage für die große Masse Reservisten (aus
den bis zum vollendeten 30ten Jahre Pflichtigen ergibt sich
nach Abzug der im stehenden Heere befindlichen jungen Männer
eine Summe von 192,000 Reservisten) die benöthigten Ober-
und Unteroffiziere zu schaffen, wird durch nachstehende Anord-
nungen gelöst:
Jeder junge Mann, welcher sich dem Schulfache widmet,
soll ein ganzes Jahr in einer der hiezu zum Voraus bestimmten
Garnisonen verweilen müssen, und sich hier die für die Fuuktion
von Unteroffizieren oder Offizieren nöthige Oualifikation erwerben.
Von jedem den akademischen Studien obliegenden Jünglinge
wird verlangt, daß er, ehe er die Universität verläßt, nicht nur
die nöthige Fertigkeit im Waffengebrauche, sondern auch die für
den Dienst eines Landwehroffiziers erforderlichen Kenntnisse sich
erworben habe. Die Samstage und Feiertage, sowie die Ferien-
zeit geben die benöthigte Zeit. Bei der Anzahl der Studieren-
den einer Universität wird es möglich, aus denselben Compagnien
und selbst Bataillone zu bilden, und in solcher Weise die Waffen-
übungen in größerer Ausdehnung zu betreiben.
Die Ferienzeit gibt den Studierenden auch die Muße die für
die Reservisten verlangte Anzahl von Wochen in den Kasernen zuzu-
bringen, und hierin, sowie in der oben den Schulpräparanden
auferlegten Verpflichtung persönlichen einjährigen Dienstes wird
die Möglichkeit gefunden, diese jungen Männer, nachdem sie die
bedingte Fertigkeit sich angeeignet haben, von dem weiteren