II. Abth. 8. 21. Alilitärgegenftände. 125
Gelidhaäft.
Tag. | Slonat.
20 |Tsebruar
21 |Sebruar
big
13 | März
14 | März
15 | März
16 | bi8
24 | März
27 | März
Beginn des
Monats April
Einjendung der Urliften nebjt den aufgenom-
menen WBrotofollen, Belegen und Verzeid)-
niffen an dag Bezirfdamt mit Bericht ($. 13.)
Prüfung der gemeindlichen Urliften und jon-
tigen Vorlagen durd) das Bezirksamt, Be-
rihtigung und Ergänzung derjelben, Ueber-
weilung der auswärt® Heimathberechtigten.
Beihutfaffung über die gegen die Urlifte
erhobenen Neflamationen ($. 14 und 15).
Verkündung der Beichlüffe über dieje Nefla-
mationen unter Berftändigung der Nellaman-
ten über ihr Berufungsredht ($. 14).
Einfendung der angebrachten Berufungen an
die E. Kreisregierung ($. 14).
Beicheidung der Berufungen durch die F. Kreis-
regierung ($. 14).
Bollendung der Bezirkglijte und Benadhrichti-
ung des Borftands der Erfah -Commiffton
Dievon unter Befanntgabe der Gejammtzahl der
in der Bezirkglifte aufgenommenen Bflichtigen.
Abgabe der Berzeichnifje über Die nad)
Art. 76 Ab. 1 des MWehrverjaffungsgejehes
Strafbaren PBflichtigen an die ftaatsanwalt-
Ihaftlicde Behörde ($. 16 — 18).
Bildung der Erjag-Commifffon durch das Ge-
neral- Commando im Benehmen mit dem
Artillerie - Corp - Commando ($. 19— 22),
Feititellung der Situngstage Durch) den Yand-
wehrbezirk3 - Commandanten im Benehmen
mit dem VBorftand der Dijtrift3verwaltungs-
behörde ($. 23).
Belanntgabe der Situngstage Durch leß-
tern mit Angabe der Stunden des Anfangs
der Berhandlung und Bezeichnung des Lofals
in öffentlichen Blättern und durch Anjchläge.
Berkündung derjelben durch die Öemein-
debehörden fpäteftens drei Wochen vor
Beginn der Berhandlnugen.