126
U. Abıh. S 23. Mlilitärgegenflände,
Tag. Monat.
Gefhäft.
Nadı ofhhuß
e8
Erfaggejchäft
1 | Oftober
Einberufung der militärischen Beifiger der
Erfag-Commilfion durch den Commandans
ten des Sroönzungsbeairt des Civilarztes
und der fünf bürgerlichen YVeifiger durch Die
DiitriktSverwaltungsbehörde (8. 24).
Scriftlihe Ladung jedes eingelnen Wehr-
pflihtigen mit Ausnahme der freiwillig Bus
gegangenen durch die ®emeindebehörde
mindeiteng 14 Tage vor Beginn der Sigun-
gen der Erjaß-Commilfion gegen Unterjchrift.
Einfendung der Zadungsnachweile an’3 Be-
zirf3aınt (8. 25).
| Mittheilung der Auszüge über die bejchlofjenen
Ausjegungen der Einreihung, zeitweile DBe-
freiung von der Militärpflicht und Zurüd-
jtellungen an die Gemeindebehörde.
Evidentitellung der jährlichen Bormerkfung?-
bücher durch die®emeindebehörde($. 35).
Vervollftändigung der Wushebungslifte
durh die Diftriftsverwaltungsbehörde und
Abgabe derfelben nebjit einem DVerzeichniß
der Unmürdigen an da8 Landwehrbezirkg-
Commando binnen acht Tagen ($. 38).
Bufammenftellung der beim Erjaßgeichäfte
unentjchuldigt Ausgebliebenen 2c. und Anre-
gung der Beitrafung derjelben bei der Staat
anmwaltichaft durch) die DiftriktSperwaltungg=
behörde ($. 38).
Ausstellung der Freilcheine für die Untaugli-
hen u. Unwürdigen durd) die Erfabcommiljion.
Verpflichtung aller Wehrpflichtigen, welche bi3
dahin den Dienfteid nocd) nicht abgelegt ha-
ben, namentlich der zu ihren Heeresabthei-
[ungen nody nicht Einberufenen, der Erjaß-
mannschaft 1. und 11. Klaffe, der in Haft
oder Verwahrung befindlich Gewefenen, der
MWaffenehre nicht unwürdig Gewordenen nad)
ihrer Entlafung aus dem Detentiongorte.