Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

168 I. Abth. S. 25. Allgem, Landespolizei, 
  
b) Beftimmungen über Zuftändigfeit in Polizei- 
laden. 
rn einzelnen Fällen behält das Bolizeiftrafgefebucdh die 
Zuftändigfeit der Berwaltungsbehörbe bevor, ohne näher zu 
bezeichnen, welche Behörde die eigentlich zuftändige it. Diefe 
  
  
Artikel 
des 
Polizei- Betreff. 
Strafge].- 
Buches. 
46 Aufnahme von Plänen von Feitungen ze. 
Aufnahme militärischer Lager 
47 Sammlung größerer Vorräthe an affen und 
Munitien . oo 
68 Veranstaltung öffentlicher Luftbarkeiten, soweit 
nicht für einzelne Arten derfelben andere Be- 
ftimmungen bejtehen . 
64 Bewilligung zu Borträgen oder Broduftionen in 
Wirthslofalitäten oder au andern öffentlichen 
Orten von Seite Auswärtiger je nad) Gattung 
der Schau= oder Borftellung 
69 Bolizeiliche tnorbinungen wegen Woßnungsräu- 
mung . . . . 
70 sertigung und Führung verbotener Waffen . 
73 Aufnahme von Pitegefinbern ı unter 8 > Jahren ge 
gen Bezahlung . . . 
74 Anzeige der Aufnahme Hilflofer Berfonen 
75 Anzeige der Todtenbejchauer und Leichenmänner 
bei Verdacht eines gewaltfamen Tode . . » 
 
	        
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