dorwort.
DELL NL NIS NEL
Der Berfaffer des vorftehenden Handbuches hat fi in
demjelben die Aufgabe geitellt, den Landgemeindebehörden
das Feld ihrer Thätigkeit in möglichjt vollitändiger Weile
und in einer leicht zu überjehenden Zorm vor die Augen
zu führen und ihnen zugleih dur die beigefügten
zahlreihen Kormulare und Mujfter die formelle
Behandlung der ihnen übertragenen Gejchäfte zu erleichtern.
Durdy dasjelbe hofft der DVerfaffer fih auch den
Diitrift3-Verwaltungsbehörden nüßlih zu machen, ivelche
feinen geringen Theil ihrer Geichäftslajt dem Umftande zu«
zufchreiben haben, daß die Gemeindebehörden aus Unfennt-
niß der einfchlägigen Beltimmungen häufig Zmifchen- Ver-
fügungen veranlaffen, welche erjpart werden Fünnen, wenn
die Rebteren in den Stand gejeßt find, fih mit dem ihnen
außerdem jchiwer zugänglihen Material vertraut zu machen
und für die Behandlung ihrer Berufsgejchäfte eine Ppafjende
Form zu finden.