Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

dorwort. 
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Der Berfaffer des vorftehenden Handbuches hat fi in 
demjelben die Aufgabe geitellt, den Landgemeindebehörden 
das Feld ihrer Thätigkeit in möglichjt vollitändiger Weile 
und in einer leicht zu überjehenden Zorm vor die Augen 
zu führen und ihnen zugleih dur die beigefügten 
zahlreihen Kormulare und Mujfter die formelle 
Behandlung der ihnen übertragenen Gejchäfte zu erleichtern. 
Durdy dasjelbe hofft der DVerfaffer fih auch den 
Diitrift3-Verwaltungsbehörden nüßlih zu machen, ivelche 
feinen geringen Theil ihrer Geichäftslajt dem Umftande zu« 
zufchreiben haben, daß die Gemeindebehörden aus Unfennt- 
niß der einfchlägigen Beltimmungen häufig Zmifchen- Ver- 
fügungen veranlaffen, welche erjpart werden Fünnen, wenn 
die Rebteren in den Stand gejeßt find, fih mit dem ihnen 
außerdem jchiwer zugänglihen Material vertraut zu machen 
und für die Behandlung ihrer Berufsgejchäfte eine Ppafjende 
Form zu finden.