Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

198 U. Abth. 8. 28. Kenerpoltzei 
  
wozu Hand- und Tragfprigen fehr dienlid) find. Zu 
diejeim Gejchäfte bedarf e3 cbenfall3 zuverläffiger und 
gewandter Leute und es jollten jtet3 einige Magenbe- 
figer beftimmt jein, bei einem Brande fi mit einem 
mit einem Quche bededten beipannten Wagen in Neferve 
aufzuftellen. 
3) Das Einreißen kommt hauptjählih bei Dachbränden 
und größeren Bränden, jorwie nach Lölhung des Bran- 
de3 vor und find Die Einreißer vorzüglich aus den Baus 
handwerfen zu nehmen. 
Daz Einreigen der im vollen Brande ftehenden Ge- 
bäude Tann natürlich bei verzögerter Ankunft des BPoli- 
eibeamten nicht Hingehalten werden, jedo 2 muB Lchterem, 
Bringenbe sälle ausgenommen, die Anor nung de3 Ein. 
reißens benachbarter Gebäude vorbehalten bleiben. 
4) Für das Aufräumen nach gelöjchtem Vrande bedarf e3 
ım Grunde feiner bejonderen Mannichaft, da dieß feine 
bejondere Eile erfordert und dann Mannjhaft von den 
andern Rotten übrig ift. 
8) Zür da Bemwachhen der geretteten I re ijt ein 
pafjender Nettungsplag zu bejtimmen und jind auf dem» 
lelben einige Wächter aufzujtellen. 
Zur einheitlichen Seitung der Löjchung3arbeiten ift ein 
fachveritändiges® Commando ti welche? in der Regel 
der Bürgermeifter bis zur Ankunft des DijtriktSpolizeibeamten 
in die Hand nehmen wird, doch ift nicht ausgejchlofjen, wenn 
eine Gemeinde hiefür einen andern bejonder3 taugliden Mann 
bejtimmen will. 
Wird die Löfchmannfchaft einer Gemeinde nad) den ange- 
gebenen Grundjäben eingetheilt und eingeübt, jo befitt Die 
Gemeinde eine Feuerwehr, twelche bei einem Brande im Stande 
jein wird, bejonmen, vaych, herzhaft und jachverjtändig zu han- 
deln, manches ‘yener jchon bein Beginn zu erjtiden und aud), 
wenn e3 größer wird, fo lange zu bejchränfen,, big weitere 
Hilfe herbeifommt. 
reder Berjtändige muß einfehen, daß durch foldhe Mann- 
Ver mehr geleistet werden fann, ald wenn man e3 dem Aue 
al überläßt, wie und wo der arbeiten, oder auch nicht 
arbeiten will, und e3 Tann den Bürgermeiftern darum nur 
dringend ana Herz gelegt werden, bei Reiten nad) Diefer Rid)- 
tung hin cme stoedmäßige Drganifation des TFeuerlöfchwejeng 
anzubahnen,
	        
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