Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

D. Abth. 8. 28. Seuerpolisel. 203 
5) Berfonen, deren Kleider in Brand gerathen find, Löfcht 
man am beiten, wenn man.fie mit Tüchern, Mänteln 
und dergl. umhüllt, und das Teuer durch Bufammen» 
drüden erjtidt. 
6) Bei frühzeitiger Entdefung eined zyeuerd leiften joge- 
nannte ‘Feuerlöfchpatichen oder Befen vortreffliche Dienite 
und es Jollten fi) folche in jedem Haufe befinden. 
Die erite Aufgabe der Löichmannichaft bei Ausbrud) eines 
Brandes ift die Writung von Menfcyenleben, die Mannjdaft 
t daher vor Allem fi davon zu überzeugen, ob nicht 
Menichen in Gefahr find und nach Kräften zu ihrer Rettung 
eizutragen. Weiter ift vor Allem eine genaue Recognosrirnng 
des brennenden Gebäudes nothwendig, um den Heerd, Die 
Belchaffenheit und die Ausdehnung des Brandes zu erforicheıt. 
Um Sid) hiebei gegen die Einwirkung des Nauches zu fichern, 
of der Recognogcirende nicht unterlaffen, fich ein mit Eilig 
oder Waller angefeuchtete® Tuch) vor Mund und Naje zu als 
ten. Hieran reiht fich eine zmecfmäßige Anfftellung der FKcuer- 
fprien und Schläuche, welche jo vorgenommen werden muß, 
daß man das Feuer ratch angreifen und mit möglichjter St: 
herbeit löjchen fanın. 
Die Sprite joll insbejondere nicht zu nahe am Haule 
aufgeftellt werden, um Rlah für die Leitern und das Rettung3- 
geichäft zu lafjen, ebenjowenig aber in der Mitte der Straße, 
wo jie den Berfehr ftört, oder an Orten wo der Mannjchaft 
Gefahr durd) herabfallende Gegenftände droht, oder von wel: 
chen fie jich nicht mehr zurüdziehen Fann. 
Weiter joll bei Aufftellung der Sprige darauf NRüdficht 
genommen werden, von welder Seite da3 Waffer für fie her- 
jeigefchafft wird, fowie daß die Ausgußöffnung gegen dag 
iseuer gerichtet fei, und daß fie nicht zu nahe an andere Sprigen 
zu ftehen Tomme. 
Kommt eine Sprite außer Thätigfeit, jo ift fie fofort 
auf den Rejerveplag zurüd nlipten. 
Bei Anbringung der Sc äuche, von denen hänfene wo 
mögli) vor der Benüßung anzufeuchten find, ift darauf zu 
jehen, daß ein genügender Ueberjchuß bleibt, um dem Feuer 
nachrüden zu Tönnen; zum Cchute der Schläuche, namentlich 
daß fie nicht getreten oder überfahren werden, ift die nöthige 
Mannichaft aufzuftellen, wenn nicht einfache Schlauchdedel an« 
eichafft werden wollen, welche aus fcamalen Brettjtiden zus 
Kummengefiigt find. 
 
	        
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