Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

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Jl. adth. 8.28. Senerpolizel, 
  
b). 
biefer die Bodenbededlung anzünden und nun darüber 
‚wachen läßt, daß fich daS angezündete Feuer nicht rüd- 
wärt3 verbreite, jondern gegen da3 Hauptfeuer zubrenne, 
wa3 nach dem Gefeh, daß aud) bei conträrem Winde 
dag Heinere Feuer dDurdy da3 größere bi3 zur endlichen 
a sung angezogen wird, ich leicht bewerfitelligen 
üpt. 
Das us ülagen des STeuerd mit jungen 3— 6 
Ellen langen Nadelholzjtämmchen bewährt fich beim Flug 
[ner ebenfall3. | 
eim Erdbrand bildet den Hauptgefichtspunft Die Er- 
forfhung de3 TFeuerzuges, um fe ihm entgegen Durd) 
Ziehung eines Srabena bi3 zur Tiefe de3 Waflerfpiegeld 
oder eines frilhen Sand- oder Lehmlagers das Teuer 
abzujchneiden. 
Bei einem jogenannten Wipfelfeuer bildet wie beim 
[ugfeuer die SHerftellung leerer Räume den Hauptge= 
ihtspunft. Sie erzielt man durd Fällung und Entfer- 
nung des vor dem Teuer ftehenden Holzes in einer ent- 
Iprechenden Diftanz vom Hauptfeuer, fowie durch Gegen- 
feuer, nur muß man im legteren Falle mit einiger Zus 
verficht Hoffen fünnen, dem Gegenfeuer Schranken zu 
leben, jo daß e8 dem Hauptfeuer zubrenne. 
Nach gelöichtem Brande müffen die Brandftätten 
fofort begangen, die angefohlten Bäume und Stöde mit 
Erde überworfen oder mit Wafjer ausgegoffen werden, 
die Bränder auf einer zuvor bi8 auf den Waldboden 
abgeräumten Stelle ferne von der Brandftelle gelagert 
und die gefällten Stämme bei Seite gejchafft und über- 
wacht werden. | 
Die bei einem Waldbrand zu Hilfe foınmende Mann 
haft jollte möglihft mit Hauen, Schaufeln, Reden und 
Aerten verjehen fein. 
11. Riefen- oder Moorbräande 
find in der Regel nicht gefährlich und reicht dag Ziehen jchma- 
ler Gräben gewöhnlid hin, dem Feuer Grenzen zu feßen. 
12. Großer Brand, 
Bei einen großen Brande entitehen in Xolge der ftarfen 
Hite im Umfreije der Brandftätte Quftftrömungen, welche 2 
bi8 zum Sturme jteigern und die Annäherung faft unmögli
	        
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