220. 1. Abth. 9.28. Senerpoligei,
Ihränft ift, für welchen fie aufgeftelt und diftriktSpolizeilich
beftätigt wurden.
Das Anbieten folcher Verficherungen durch die Agenten
von Haus zu Haus ift verboten, ebenjowenig dürfen diefelben
Bwiichenhändler (Unteragenten) aufftellen.
(BO. v. 10. Trebr. 1865 Reggsbl. S. 193 8. 1—5, dann 25.)
Buwiderhandlungen gegen diefe Verbote oder die Auf-
nahme von Verficherungsanträgen durch unberechtigte Agenten:
werden nad Art. 178 des B.-6t.-&.= 8. beftraft und find
vom Bürgermeister jedesmal jofort zur Anzeige zu bringen.
Wenn eine Berficherung beantragt wird, Hat der Agent
den vom Perjichernden eigenhändig unterjchriebenen Antrag
dem Gemeindevorstand zu übergeben, welcher vom Agenten mit
zu unterzeichnen tft; gleichzeitig ift die unter Beilage A der
Berordnung aufgeführte Ueberficht beizufügen, in welcher ebenfalls
die Hauptgruppen des verficherten Mobiliar nehft den hienadh
auögefchtiedenen Berficherungsjummen enthalten fein müffen.
(Di.-E. v. 23. Juni 1869, abgedr. ın den Kreisamusbtl.)
Der Bürgermeifter bat vor Allem die einfommenden Ber-
fiherungsanträge, MUeberfichten und Nachweifungen nad) der
Reihenfolge de3 Einlauf? zu nummeriren und: in das nad)
TJormular 58 zu führende Verzeichniß einzutragen. Die fort-
laufenden Biffern des Verzeichnifjes müffen mit den Einlauf
Nummern der Berjicherungsanträge, beziehungsweije der. er=
wähnten Ueberfichten und Nachweilungen correipondiren.
(M.-E. v. 28 Februar 1869, abgedr. in den Kr.-4A.- BI.)
Hierauf hat er den Verficherungsantrag unter Beachtung
der 88. 6 und 9 der Verordnung einer forgjältigen Prüfung
zu unterjtellen und inSsbejondere zu erwägen, ob nad) den Ber-
mögensverhältniffen des Verjihernden feine Weberverficdyerung.
oder der Fall einer Doppelverficherung vorliegt; hiebei hat er
mit befonderer Vorficht zu Werfe zu gehen, da fid) erfahrungs-
gemäß die meisten Brände auf Branditiftungen tn ?solge von
Ueberverficherungen zurüdführen laffen. i
sindet er feinen Grund zur Peanftandung, jo fügt ex
dem Antrage dag Wort „genehmigt”", daS Datum und feine
Unterfchrift bei, bemerft auf der Ueberficht da3 Datum der
Genehmigung und händigt den Berficherungsantrag innerhalb
längitens 3 Tagen dem Agenten des Antragjteller® aus, wäh-
rend er die Ueberficht zuriidbehält.
Sn zweifelhaften Fällen hat der Bürgermeifter eine Au-