Full text : Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

266  11.  Abth.  S.  83.  Landes  -  Eultur.

 

iwendeten  Mittel  im  Frühjahr  doch  junge  en  zeigen,
jo  müfjen  fte,  ehe  fie  Flügel  befommen,  gelammelt  und  vernichtet
  werden,  was  mittelft  halboffener  Beutel  von  Leinwand
gejchehen  Tann,  welche  man  über  den  Boden  hinftreift.

Näheres  hierüber  findet  fih  in  DOM.  B.D.-5.  Bd.  XIV.
©.  671  ff.

4)  Die  fogenannte  Spannraupe  wird  dadurd)  unfchäpdlih
  gemadjt,  daß  man  beim  Eintritte  der  Herbitfröfte  die
Bäume  unterhalb  der  Krone  mit  5  bi8  6  Zoll  breiten  Papier»
jtreifen  umlegt  und  Diefe  Streifen  mit  Theer  oder  einer
andern  Eebrigen  Maffe  beftreicht,  welche  hie  und  da  zu  ernenern
  tft.

Das  am  Bapier  hängende  Weibchen  läßt,  ehe  es  ftirbt,
die  Eier  abgehen,  weßhalb  die  PVapierftreifen,  um  lebtere  zu
vernichten,  bei  Beginn  des  Yrühjahrs  nochmals  überftrichen
werden  müffen.

Die  auögefrochenen  Raupen  lafjen  fih  durch  Beräuchern
der  Bäune  mit  Hornfpänen  entfernen,  wa3  bei  winbdftillem
an  eine  Woche  lang  Morgen?  und  Abends  gejchehen
muß.

Man  kanı  auch  4  Theile  Schwefel  und  1  Theil  zerito-Benen
  Salpeter  über  einem  gelinden  Feuer  zergehen  lafjen
und  wenn  Alles  vecht  flüffig  ift  alte  Lappen  jo  oft  durd)
ziehen,  bis  fie)  Alles  eingejogen  hat.

Wil  man  damit  räuchern,  jo  bringt  man  glühende  Kohlen
in  ein  Heine  KRohlenbeden  und  wirft  einige  Heine  Stüdchen
Lappen  mit  der  brennenden  Materie  darauf,  wodurch  bald
ein  dider  Dampf  entfteht.

Mittelft  einer  langen  Stange,  woran  das  Kohlenbeden  befeltigt
  wird,  fann  man  den  Rauch  unter  alle  Zweige  bringen,
auf  welchen  Raupen  fiten.

Alle  ufekten  werden  durch  diefen  Dampf  getüdtet.

Ein  anderes  Mittel  zur  Vernichtung  der  Raupen  befteht
darin,  daß  man  die  Raupennefter  mit  einem  in  a  aut  gekauchten
  Zappen  berührt,  wodurd)  die  Raupen  jofort  getüdtet
werden.

Um  die  Ueberhandnahme  der  Raupen  zu  verhüten,  empfiehlt
  fih  Schonung  der  Singvögel,  deren  Einfangen  nad)
BO.  en  4,  uni  1866  (Reggsbl,  ©.  733)  ohnedieg  verboten
  ift.