II. Abth. 8. 33. Landes - Enltur, 971
germeilters behufg Abjtellung der vorgefundenen Mängel perio-
dilch zu umgehen.
Die Dienftleiftungen der Feldgejchwornen werden jebdeg-
mal durch den Bürgermeifter vermittelt, e3 find daher alle
hierauf gerichteten Anträge an legteren zu jelen.
Streitigkeiten über da8 Bedürfniß und die Art der PVer-
marfung enticheidet auf Anrufen die Berwaltungsbehörde,
Streitigkeiten über Feititellung der Grenze find vor dem ein»
Ichlägigen Eivilgerichte zur Austragung zu bringen.
Die Feldaejchwornen fönnen ihre Verrichtungen, foferne
fie nicht vom Gericht hiezu beauftragt wurden, nur an unbes
Itrittenen Grenzen vornehmen nd haben über diefelben ein
fortlaufendes Tagebuch zu führen, welches der Bürgermeifter
in Verwahrung zu nehmen hat.
Differenzen über das dem Obmann zuftehende Auffichts-
recht über die Felögejchwornen, jowie über die ihnen zufom-
menden Gebühren jind der Enticheidung der Diftriktsvermwal-
tungsbehörde anheimgegeben.
Die Dienftezinftruftion für die Seldgejchiwornen wird von
der Diftriftsperwaltungsbehörde nach vorgehender Berathung
von Seite des Diftriktgrathes fejtgejtellt. *)
) Biehzudt.
Die Hebung der für den Nationalwohlitand fo wichtigen
Viehzucht ıft hauptfächlich bedingt durch die richtige Erfennung
der für die betreffenden lofalen Berhältniffe pafjenden NRacen
und conjequente Yortzüchtung mit vagereinen Xhieren; jede
Kreuzung, weldje nicht darauf Bedaht nimmt, gibt einen
Rüdichlag.
Die in neuerer Beit in vielen Bezirken eingeführten Preife-
uchtviehmärfte geben Die befte Gelegenheit zum Anfaufe der
Kir die betreffende Gegend pafjenden Thiere und tragen durch
Aufmunterung wejentlic) zur Hebung der Viehzucht bei.
Zur Hebung der Rindviehzudht find durh die VO.
vom 4. Mai 1857 in allen Gemeinden Auffichts-Commiffionen
eingeführt, welche aus dem Vorjtand der Gemeinde und 2 big
*) Näheres tiber die Stellung und die Dienftverridhtungen der Tyeldge.
ihmwornen findet fih in der Monographie „Wirfungsfreis der Feld-
glamorun nad dem Bermarfungsgejeg vom 16. Mai 1868” von
. Stadelmann, Berlag der Buchner’ihen Buchhandlung zu Banı«
berg 1869, welche bereit$ in IV. Auflage erjchienen ift.