212 II. Wbth. 8. 33, Landes - Enitur,
3 fachfundigen von der Gemeindeverwaltung zu wählenden Mit:
gliedern zu beftehen haben.
Diejelben haben darüber zu wachen, daß die Jchlechten
Zuchtftiere entfernt und dafiir gefunde von fchöner Nace ein-
geführt werden, daß feine Zuchtitiere zum Sprunge zugelafjen
werden, welche nicht vorher vom Bezirksthierarzt unter Yus-
jtelung eine3 Erlaubnißicheine3 approbirt wurden, wofür der-
jelbe wenn nur ein Stier im Orte ıft 30 fr., wenn mehrere
20 fr. per Gtüd und wenn die Unterincdamg zu einer Aus
nahmzzeit erfolgte noch feine gewöhnlichen Diäten zu bean-
Ipruchen hat, foferne er hiefür nicht eine Vergütung aus der
Diftriftstaffe erhält (Bol.-St.-©.-B. Art. 221), daß ferner
Zuchtftiere nur von folcden Perjonen gehalten werden, welche
als verläffige und tüchtige Viehhalter befannt find und gefunde
Ställe beiten und das abwechslungsweile Halten der Zucht-
jtiere im Turnus nur dann ftattfinde, wenn e8 vom Thierarzte
al3 unbedenklich zugejtanden twurde.
Zur Verhinderung von Viehkrankheiten haben ber Bür-
germeifter und die Mitglieder der Auffichts-Commiffton den
Semeindeangehörigen Nat) und Belehrung zu ertheilen und
zu deren Verwirklichung ihr Möglichftes beizutragen.
3 befte Hausmittel, da8 Vieh gefund zu erhalten, find
empfohlen (jiehe die Beilage zu Nr. 24 de3 Hegierungsblattes
vom S%ahre 1835):
1) die gute Befchaffenheit des Futter und Getränfes, worüber
hier bloß Hinfichtlicd) des Nindes bemerkt wird, daß fich
zur Stallfütterung defjelben im Sommer am bejten eine
Verbindung von Dürrem Futter (Stlee, Heu und Stroh)
mit dem grimmen cignet, Das grüne nur bei trodener
Witterung und nur in Kleinen Kortionen, und bei naffer
Witterung gar nicht gefüttert werden follte; ferner, daß
frisches Futter von Wurzeln, 3. B. Kartoffeln, Rüben zc.,
immer mit Hächel vernuifcht, oder abwechjelnd mit fol-
chen gereicht werden jollte; dann, daß das Getränfe
mäßig fühl fein und vor dem Mittagsfutter, niemals
aber nad) dem Genufje des Griinfutter® gegeben, die
warmen Tränfe, die Sied- und Brübfütterimg, nicht zu
warm und nur in Verbindung mit anderem Nebenfutter
gereicht werden follen, wie be denn auch in Gährung
übergegangen leicht Jchädlich werden ;
2) eine regelmäßige TFütterungszeit and rechte Neinlichkeit,
welche lestere am Vieh jelbjt durch Wafchungen an war: