Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

980 I. Abth. S. 38. Landes-Eultur, 
  
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g— 
Der Controlapparat hat den Zmwed, die Gattung jeder 
srucht ‚; at auf einer mit ihm ın Verbindung gebraditen 
Mühle de Ichrotet wird, nachzuweilen und hiedurd) zu contro= 
liren, ob nicht auf diefen Mühlen auch Malz gebrochen worden 
ift und ift nicht zu verwechjeln mit dem Malzmefjungsapparat, 
welcher jede Quantität Malz, weldje auf der mit ihm verfehe- 
nen Mühle gebrochen wurde, mißt und dag Mefjungsrefultat 
erfichtlich macht. 
Die mit dem lebteren Apparat verjehenen Mühlen genie- 
Ben gegenüber den andern große Vortheile, namentlich finden 
bei erfteren die Beitimmungen über Doppelmälzer, Ueber- und 
Mindermaß, Einheit des Transports, Tageszeit, theilmeife Be- 
arbeitung, Abmefjen, Nachmeijen, Gemäße- und Bolettenerho- 
fung feine Anwendung (cf. Art. 80 und 68 des Gef. über 
den Malzaufichlag vom 16. Mai 1868.) 
Malsmeffungsappatate fertigen außer der Riedinger’schen 
Fabrik die Mafchinenfabrif von X. W. Engelhard und Comp, 
in gürth, dann die Majchinenfabrifanten Krell und Hühnerkopf 
in Jtürnberg, Kleyer und Bed in Darmjtadt und Klett u. Comp. 
in Nürnberg. 
Die Berwilligung zur Haltung von Hausmühlen zum Mab- 
leur von Getreide und Schroten von Früchten für Den eigenen 
Bedarf fann nur nad) näherer Prüfung des Bedürfnijfes und 
der Betriebsverhältnifje ertheilt werden. 
Auch diefe Mühlen müffen ftet3 mit dem vorgejchriebenen 
Controlapparat verjfehen fein. Bisher Schon beitandene müffen 
den Controlapparat bis zum 26. Mai 1869 bei Vermeidung 
ee Einziehung der widerruflicdh ertheilten Bewilligung erhalten 
aben. 
Die Haltung von Futterjchrotmühlen ohne Controlapparat 
it nur ei Gemeinden und Genofjenichaften, welche 
fein aufichlagpflichtiges Geichäft betreiben, unter den in der 
sinanz-Minifterial -Entichließung vom 20. November 1865 
(abgedr. in den Kreisamtsbl.) enthaltenen Bedingungen mit 
Bewilligung der Oberaufichlagämter gejtattet, 
Me Meafchinen, welche zum Uuetihen von Grünmalz 
verwendet werden, unterliegen der bejonderen Controle Der 
N  mwallung Sowohl als des übrigen öffentlichen Dienft- 
perjonal 3 
Beliger transportabler öffentlicher Mühlen find verpflich- 
tet, bevor jie die Mühle in einem Auffchlagsitationsbezirk tn 
Betrieb legen, dem Wuffchlagseinnehmer Anzeige zu erjtatten;
	        
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