Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

66 TI. Abth. $. 12. Gefhäftsuang bei den Bemeindenermaltingen. 
  
werden, find in dem treffenden Kurrentlafjatagebuch in Ausgabe 
zu ftellen und von demjenigen Verwalter, welcher den VBorfchuß 
empfängt, im Qurrentlaffatagebuch de3 treffenden Fonds zu 
vereinnahmen. 
Der lettere Verwalter hat überdies einen Empfangsichein 
auszuftellen, welcher bi zur Nüdzahlung des Vorfchuffes in 
derjenigen Kaffe, au welcher der Lorfhuß gegeben wurde, 
al Beleg aufzubewahren ift. 
Definitive Zufchüffe, welche von einer Kaffe an eine andere 
gereite! werden, müfjen in dem Kaffatagebucdh der erfteren ala 
usgabe und in dem Kafjatagebucd) der lekteren ald Einnahme 
verbucht werden. 
Die Tagebuchgeinträge müfjen deutlich und mit Tinte ge- 
Ichrieben werden. Ste haben insbejondere bezüglich der Ein- 
nahmen den Namen des Zahlenden, die Gattung der Einnahme, 
die Zeit für welche die Zahlung erfolgte und den Betrag der 
geblung, bezüglidy der Ausgaben Dagegen den Namen des 
mpfängers, den Betreff, für welchen die Zahlung geleiftet 
wurde und den verausgabten Betrag zu enthalten. 
serner ift jedem Eintrag außer der fortlaufenden Nummer 
des Tagebuch und dem Datum, unter weldjem die Leiftung 
erfolgte, die fortlaufende Nummer des Einnahms- beziehungs- 
weile AusgabSbeleges beizujegen, zu welchem Behufe die WBelege 
nad) den Einnahmen und Ausgaben ausgejchieden und nad) 
der Neihenfolge ihrer Entjtehung geordnet in gejonderte Tefturen 
zu bringen, und mit Bleijtift fortlaufend zu nummerirten find. 
rede Seite des Tagebucdj3 ift zu Yummiren und der Geiten- 
betrag auf die nächitfolgende Einnahms- resp. Ausgabsfeite 
überzutragen. 
Die Tagebücher find reinlih und frei von Rafuren zu 
alten, Correkturen find möglichjt zu vermeiden und gegebenen 
alles nur in der Art vorzunehmen, daß der frühere Eintrag 
noch leferlich bleibt. 
Nach) Ablauf des Nechnungsjahres find die Tagebücher 
durch Einstellung der etwaigen durchlaufenden Boften, 3. B. 
der Anichläge von Wohnungen, Dienjtgründen und dergleichen, 
dann der bewilligten Nachläfje zu ergänzen, hrerauf unter Sume 
mirung und Abgleihung der Einnahmen und Ausgaben abzu= 
Ichließen und von dem Verwalter zu unterzeichnen. 
Nad) dem Abjichluß darf Fein Eintrag mehr ftattfinden, 
Dagegen fünnen bi& zu diejfem Zeitpunkt etwaige nachgeholte 
 
	        
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