I. Abth. $. 12. Gefdäftsgang bei den Gemeindenermaltungen. 69
Die Refervefaffaverwalter find verpflichtet, alle in Die
Refervefafje eingezahlten oder aus derjelben abgegebenen Geld-
beträge in ein nad) dem Sormulare Beil. 22 zu führendes
Kaffatagebucd (Refervefaflatagebuch) einzutragen.
Desgleichen haben fie über den Beftand der Aktivurrkunden,
einschließlich der Coupons, fortlaufende nad) den betheiligten
Kaffen ausgeicjhiedene Verzeichniffe zu führen, worin jede an
die NRejervefajje abgelieferte over aus derjelben Hinausgegebene
Urfunde vorgetragen werden muß.
sür die Urkundenverzeichniffe ift Kormular Beil. 23 ans
zuwenden, jedoch Fünnen die bereits angelegten Verzeichniffe
bi3 zur Abnüsung beibehalten werden.*)
Seder Eintrag in das Nefervefafjatagebudy oder daS Urs
tundenverzeichniß ift mit Tinte zu fchreiben und von den beiden
Refervefaffaverwaltern zu unterzeichnen; werden gleichzeitig
mehrere unmittelbar und ohne Zmijchenraum aufeinander folgende
Einträge gemacht, fo genügt die Unterzeichnung deslchten Eintrages.
Die Refervekuffatagebücdyer und Urkundenverzeichniffe find
alljährlich abzuichließen, fie werden nebjt den Zahlungsanmet-
fungen de3 Bürgermeisters und den oben erwähnten Enptang$=
beftätigungen der Gurrentfafjaverwalter in der Nefervefafje ver-
wahrt, welche nach dem Bollzuge der Kafjagejchäfte jedesmal
von den beiden Nefervefafjaverwaltern zu verichließen tft.
4) Raffavifitationen.
Dem Bürgermeifter und in Werhinderungsfalle feinem
gefetlichen Stellvertreter fonımt, wie bereit im 8. 11 oben
erwähnt wurde, die Ueberivadjung des Kafja- und Rechnungs
wejens der Gemeinden und örtlichen Stiitungen zu.
Er ift verpflichtet, alle Jahre mindefteng einmal die fämmt-
lihen Lurrentfaffen, jowie die Refervefafjen unter Zuziehung
eines oder ziveter Ausjchußmitglieder gründlid) zu vifitiren.
Hiebei find zunächit die Kafjatagebiücher, bejonderen Ber»
ceptionstegifter und Urfundenverzeichnijfe abzujchliegen und
deren Ergebniffe unter Prüfung der vorhandenen Belege feit-
zuftellen, jodanın hat die Abzählung der Kafjenbeftände und
der Sturz der Ativurfunden und Dlatertalvorräthe zu erfolgen
urd hierauf eine Vergleihung der bier gefundenen NRefultate
mit den Ergebnijfen der Tagebücher einzutreten.
?) Diejes DBDerzeihniß der Altivurfunden der Gemeinde oder Stiftung
ift nicht zu verwechfeln mit dem Seite 27 erwähnten zum nventar
gehörigen Berzeichniß der fonftigen mwichtigeren Urkunden der Gemeinde.