Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

I. Abth. $. 12. Gefdäftsgang bei den Gemeindenermaltungen. 69 
  
Die Refervefaffaverwalter find verpflichtet, alle in Die 
Refervefafje eingezahlten oder aus derjelben abgegebenen Geld- 
beträge in ein nad) dem Sormulare Beil. 22 zu führendes 
Kaffatagebucd (Refervefaflatagebuch) einzutragen. 
Desgleichen haben fie über den Beftand der Aktivurrkunden, 
einschließlich der Coupons, fortlaufende nad) den betheiligten 
Kaffen ausgeicjhiedene Verzeichniffe zu führen, worin jede an 
die NRejervefajje abgelieferte over aus derjelben Hinausgegebene 
Urfunde vorgetragen werden muß. 
sür die Urkundenverzeichniffe ift Kormular Beil. 23 ans 
zuwenden, jedoch Fünnen die bereits angelegten Verzeichniffe 
bi3 zur Abnüsung beibehalten werden.*) 
Seder Eintrag in das Nefervefafjatagebudy oder daS Urs 
tundenverzeichniß ift mit Tinte zu fchreiben und von den beiden 
Refervefaffaverwaltern zu unterzeichnen; werden gleichzeitig 
mehrere unmittelbar und ohne Zmijchenraum aufeinander folgende 
Einträge gemacht, fo genügt die Unterzeichnung deslchten Eintrages. 
Die Refervekuffatagebücdyer und Urkundenverzeichniffe find 
alljährlich abzuichließen, fie werden nebjt den Zahlungsanmet- 
fungen de3 Bürgermeisters und den oben erwähnten Enptang$= 
beftätigungen der Gurrentfafjaverwalter in der Nefervefafje ver- 
wahrt, welche nach dem Bollzuge der Kafjagejchäfte jedesmal 
von den beiden Nefervefafjaverwaltern zu verichließen tft. 
4) Raffavifitationen. 
Dem Bürgermeifter und in Werhinderungsfalle feinem 
gefetlichen Stellvertreter fonımt, wie bereit im 8. 11 oben 
erwähnt wurde, die Ueberivadjung des Kafja- und Rechnungs 
wejens der Gemeinden und örtlichen Stiitungen zu. 
Er ift verpflichtet, alle Jahre mindefteng einmal die fämmt- 
lihen Lurrentfaffen, jowie die Refervefafjen unter Zuziehung 
eines oder ziveter Ausjchußmitglieder gründlid) zu vifitiren. 
Hiebei find zunächit die Kafjatagebiücher, bejonderen Ber» 
ceptionstegifter und Urfundenverzeichnijfe abzujchliegen und 
deren Ergebniffe unter Prüfung der vorhandenen Belege feit- 
zuftellen, jodanın hat die Abzählung der Kafjenbeftände und 
der Sturz der Ativurfunden und Dlatertalvorräthe zu erfolgen 
urd hierauf eine Vergleihung der bier gefundenen NRefultate 
mit den Ergebnijfen der Tagebücher einzutreten. 
?) Diejes DBDerzeihniß der Altivurfunden der Gemeinde oder Stiftung 
ift nicht zu verwechfeln mit dem Seite 27 erwähnten zum nventar 
gehörigen Berzeichniß der fonftigen mwichtigeren Urkunden der Gemeinde.
	        
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