Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

70 1 Ubıh. $. 12. Gefchäftsaang bei den Bemeindenermaltungen. 
  
Werden hiebei erhebliche Abweichungen und Mängel con- 
ftatirt, jo ift ungefäumt dag zur Erhaltung des Gemeinde- und 
Stiftungsvermögens Erforderliche zu verfügen und an die vor- 
gejegte Auffichtsbehörde Anzeige zu erftatten. 
Unbedeutende Berftöße jind fofort zu berichtigen und Die 
Kafjatagebücher mit den entiprechenden Wormerkungen hierüber 
zu verjehen. 
Ueber die Bifitation ift ein Brotofoll aufzunehmen, welches 
in der Gemeinderegiftratur hinterlegt wird. 
Abgejehen von diefen vorgejchriebenen Bifitationen hat der 
Bürgerimeifter unmittelbar nach dem zum Zwed der jährlichen 
Rechnungsftelung erfolgten Abichluffe der Kaffatagebücher 
(f. Seite 66 oben) eine weitere PVifitation der Klaffen vorzu- 
nehmen und zu WBrotofoll zu conftativen, ob die Kajjen- und 
Urfundenbeftände mit den Rechnungsabichlüffen und Special: 
porträgen der Rechnungen übereinftimmmen. 
Diefes Protokoll ift mit den Rechnungen als Kafjanusweis 
der vorgejegten Auffichtsbehörde vorzulegen. 
9) Uecbermweifung der Kaffen. 
Yn allen ?rällen des Webertrags einer Kaffe an einen 
anderen Verwalter hat eine fürmlicjye Ueberweilung der Kafje 
ftattzufinden. 
Diefe Ueberweilung ift durd) den Bürgermeifter oder 
dejien gejehlichen Stellvertreter zu vollziehen und hiebei in An= 
wejenheit des übernehmenden und abtretenden Verwalterg oder 
dejlen Stellvertreter3 eine Bifitation der Kafjen nach obiger 
Anleitung vorzunehmen. 
Die Desfallfigen Verhandlungen find fchriftlich zu pflegen 
und in denfelben die überwielenen Baarbeitände, Urkunden, 
Materialien, Kafjatagebücher, Negifter und fonitigen Schrift: 
ftüde von Belang, fowie aud) die überwiefenen Bureaurequis- 
jiten und Mobilien zu verzeichnen. 
Da3 Ueberweifungsprotofoll, welches in der Gemeindere- 
giftratur forgfältig aufbewahrt werden muß, ift jowohl von 
dem abtretenden Berwalter beziehungsweife feinem Stellvertreter 
al3 von dem übernehmenden Verwalter zu unterzeichnen und 
dem erjteren auf Berlangen eine Abjchrift des Protofoll3 aus» 
zuhändigen. 
Nah Vollzug der Ueberweifung hat fich der abtretende 
Berwalter aller weiteren Kafjengejchätte zu enthalten. 
Nückjtände, welche dem neuen Verwalter überwiejen wur=
	        
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