732 Labth. 8. 1%. Gefchäftssang bei den Gemeindenermaltungen.
den Hauptrechnungen zu veröffentlichen und der vorgejegten
Auffichtsbehörde vorzulegen.
Bur Erzielung einer leichteren Weberficht über den Stand
des eigentlichen Haushalt® der Gemeinden und Stiftungen
einerjeit3 und über die Veränderungen des Vermögens anderer-
eit3 ift da8 NRechnungsichema in zwei Hauptabtheilungen ge=
(eben, welche zwar in beftimmten Wechjelbeziehungen zu ein=
ander ftehen, aber gejondert abgefchlofjen werden.
Syn die Hauptabtheilung 1. find alle für laufende Zwede
gejeglih beftimmten Einnahmen und Ausgaben aufzunehmen,
wogegen in der Hauptabtheilung 11. alle Umwandlungen der
Bermögenzbeftandtheile einjchließlid der Vermögengmehrungen
und Schuldaufnahmen zur Verredhnung gelangen.
Bei dem fpeziellen Nechnungsvortrage find die in dert
Sormularen den einzelnen Titeln und Sapiteln beigefügten,
Eremplififationen und Anmerkungen zu beachten.
Sfeder Einnahms- und Ausgabepoften muß vollftändig
und fpeziell unter dem betreffenden Titel vorgetragen werden,
und ift ein jinnmarischer Vortrag nur auläffig, wenn die be-
treffenden Einzelpoften in einer Spezialredjnung oder in einer
befonderen d:r Rechnung beigefügten und als Beitandtheil der=
jelben ericheinenden Ueberficht aufgeführt find.
Die Nechnungsiteller bleiben dafür haftbar, daß in Die
Aubrifen „Wirklihe Einnahmen” und „Wirflihe Ausgaben”
nur Solche Boften eingejeht werden, welche wirklich vereinnahmt,
beziehungsweife verausgabt wurden.
Die einzelnen Rechnungstitel und Kapitel müffen entfprechend
fummirt werden.
Zu dem Abichluß jeder Hauptabtheilung ift zu bemerken,
ob der Aftivreft baar in das folgende Rechnungsjahr überging,
oder etwa zur Dedung des PBaffivreftes der anderen Haupt-
abtheilung verwendet wurde; bei dem Borhandenfein eines
Defticits ift das Nöthige bezüglich der Dedung zu confta=
firen.
Mefentliche Abweichungen des Nechnungsvortrages vort
dem Voranichlage des betreffenden Rechnungsjahres, welcher
der Auflichtsbehörde ftet3 al3 Beleg mit der Nechnung vorzu=
legen ift, find in der Rubrit „Bemerkungen“ kurz zu erörtern.
Seder Einnahng = und Ausgabepoften muß recinungsmäßig
belegt fein, die Belege, für weldje der vorgejchriebene Stempel
anzuwenden ift, find im fortlaufender Reihe innerhalb der
Hauptabtheilungen nach den Einnahmen und Ausgaben gefon-