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1) Will die Kammer von ihren fruͤheren in dieser Be-
ziehung gemachten Modificationen Umgang nehmen?
Wurde einstimmig bejaht.
2) Will die Kammer dem in dieser Beziehung von der
Kammer der Reichsräthe gefaßten Beschlusse unter
den vom Ausschusse begutachteten Abänderungen ihre
Justimmung ertheilen?
Wurde einstimmig bejaht.
I. Der Abgeordnete Kiliani als Berichtserstatter
fortfahrend:
4) Die erste Modification der Kammer der Abgeord-
neten war:
in dem C. 1. solle dem Worte: „Verwaltungsstellen“
nachgesetzt werden, „als administrativ contentidsen
Gerichten oder als reinen Verwaltungsstellen.“
Dieser Modification versagt die Kammer der Reichs-
räthe ihre Zustimmung. Der Ausschuß beantragte sie ur-
sprünglich nicht. In der Bezeichnung des Entwurfs liegt im
Ganzen, was in dem Beysatze auch enthalten ist; der erste
Ausschuß glaubt daher der hohen Kammer begutachten zu
müssen, es sey ganz unbedenklich, von dieser Modification
abzugehen.
Hierauf stellte das Präsidium, da nichts erinnert
wurde, die Frage:
Will die Kammer von ihrer Modifiration, daß in
dem F§. 1. dem Worte: „Verwaltungsstellen “ nachgesetzt
werden soll:
„als administrativ contentiösen Gerichten oder als rei-
nen Vewaltungsstellen,“
Umgang nehmen?
Wurde einstimmig bejaht.
III. Der Abgeordnete Kiliani fortfahrend:
Ver handl. XVI. Bond. 2