Full text : Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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204)  Wünscht  die  Kammer,  daß  den  Juden  und
Haufirern  der  Hausirhandel  an  den  Grenzen  des  Reiches
völlig  verboten  werde  ?

Wurde  mit  85  gegen  3  Stimmen  bejaht.

205)  Wünscht  die  Kammer,  daß  den  Juden  und  Hausirern
  der  Hausirhandel  im  Innern  des  Landes  nur  mit
inländischen  Fabrikaten  und  Producten  gestattet  werde?

Wurde  mit  84  gegen  4  Stimmen  bejaht.

200)  Wünscht  die  Kammer,  daß  zu  Sicherung  des
Jollgefälles  hinsichtlich  der  Handelsleute  und  Fabrikanten
solche  Maßregeln  angewendet  werden  mgen,  welche  auch
hinsichtlich  des  Malzaufschlages  zu  gleichen  Zwecken  statt
finden;  als

a.  daß  den  genannten  Individuen  zur  Pflicht  gemacht
werde,  Materialbücher  über  die  vom  Auslande  beziehenden
  Waaren  zu  führen,  und  daß  der  Regierung
die  Einsicht  dieser  Bücher  jederzeit  frep  stehe?

Wurde  mit  67  gegen  21  Stimmen  verneint.

207)  Wünscht  die  Kammer,  daß  Visitationen  der
Waarenlager  im  Falle  gegründeten  Verdachts  einer
Defraudation  statt  finden  konnen?

Wurde  mit  50  gegen  38  Stimmen  verneint.

208)  Wünscht  die  Kammer,  daß  die  Waaren  blos  an
bestimmten  Plätzen  niedergelegt  werden  dürfen?

Wurde  mit  57  gegen  31  Stimmen  verneint.

200)  Wünscht  die  Kammer,  daß  im  Falle  eines  gegründeten
  Verdachts  in  den  Wohnungen  der  Handelsleute
und  Fabrikanten  mit  Beyziehung  von  zwey  Gemeindegliedern
  Nachsuchungen  um  verborgene  Waaren  statt  finden
dürfen?

Wurde  mit  75  gegen  15  Stimmen  verneint.