Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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am  Tanganika-See  viel  ausgedehnter,  als  es  im
deutschen  Teil  des  Victoria-Seees  war.  Immerhin
  bekommt  man  aber  auch  am  Tanganika-See
den  Eindruck,  daß  der  schwerste  Teil  der
Arbeit  bereits  hinter  uns  liegt.  Zunächst
war  die  Schlafkrankheitsbekämpfung  bemüht,  das
Seeufer  im  Bereich  der  infizierten  Küste  von
Glossinen  zu  säubern.  Der  Stakverkehr  der  Boote
wurde  bei  Tag  verboten  und  nur  bei  Nacht  erlaubt,
  um  Ansteckungen  zu  verhüten.  Zertzt  ist
die  Säuberung  des  Seeufers  so  weit  vorgeschritten,
  daß  nur  noch  einzelne  Stellen  übrig
geblieben  sind.  Zunächst  sind  es  die  Küsten  bei
den  großen  Olpalmenwäldern.  Diese  vom  Ufer
her  so  weit  zu  säubern,  daß  von  den  Wäldern  her
keine  Fliegen  zum  Strande  fliegen,  kann  nach
meiner  Ansicht  kaum  Schwierigkeiten  bieten.  Die
nahe  am  Ufer  stehenden  Olpalmen  werden  allerdings
  fallen  müssen,  was  aber  kaum  einen  Schaden
  bedeutet,  da  man  schon  vom  Dampfer  aus
sehen  kann,  daß  die  dem  Ufer  nahen  Palmen  nur
kümmerlich  gedeihen  und  vielfach  von  selbst  absterben.
  Es  bleiben  außerdem  noch  einige  nicht
ausgedehnte  Stellen  von  steil  abfallendem,  steinigem
  Ufer,  an  welchen  sich  Glossinen  trotz  Abholzung
  am  Leben  zu  erhalten  vermochten,  weil
ihnen  große  Steinblöcke  genügend  Schatten  bieten.
Ich  selbst  habe  solche  Stellen  in  der  Nähe  nicht
gesehen.  Hier  wird  der  Versuch  zu  machen  sein,
die  Glossinen  durch  Wegfangen  mit  oder  ohne
Tsetseleim  zu  vertreiben.  Ich  möchte  Wert  darauf
  legen,  daß  die  Arbeit  der  Reinigung  des
Seenfers  bald  beendigt  wird,  damit  das  Verbot
des  Stakens  bei  Tag,  wenigsteus  im  Bereich  des
Usumbura-Bezirks.  wieder  aufgehoben  werden  kann.
Dieses  Verbot  wird  schon  jetzt  nicht  mehr  streng
befolgt;  Postboote  und  sonstige  Dienstboote  haben
Erlaubnis,  wieder  bei  Tag  zu  staken,  und  oft  sieht
man  Eingeborene  mit  Fischerbooten  flüchten,  wenn
sie  das  Boot  eines  Europäers  herbeikommen  sehen.
Ein  solches  Verbot,  das  nicht  mehr  streng  durchgeführt
  wird,  ist  vom  Ubel.

Die  zweite  Aufgabe,  Abholzung  der  mit  Palpalis
  bewohnten  Flußufer,  ist  im  hauptsächlich
durchseuchten  Bezirk  der  Schlafkrankheit  in  vollem
Gange.  Bis  zur  Beendigung  dieser  Arbeit  werden
wohl  noch  einige  Jahre  vergehen.  Auch  wird  es
sich  nicht  umgehen  lassen,  aus  einigen  besonders
stark  infizierten  Gegenden,  die  Bevölkerung  wegzunehmen
  und  einzelne  Gebiete  zu  sperren.  Jedenfalls
  dürfen  wir  am  Tanganika  an  ein  Nachlassen
  mit  der  Arbeit  noch  nicht  denken.  JIch
habe  aber  die  Uberzeugung  gewonnen,  daß  es  in
absehbarer  Zeit  wie  am  Victoria-See  so  auch  am
Tanganika-See  gelingen  wird,  der  Seuche  ganz
Herr  zu  werden.

Von  Wichtigkeit  scheint  mir  weiterhin,  daß  in

 

dem  an  den  eigentlichen  Seuchenherd  grenzenden,
zu  Udjidji  gehörenden  Bezirk  die  Glossinen  ähnlich
  getilgt  werden,  wie  in  dem  Seuchenherd  selbst.
Es  ist  dies  notwendig,  um  durch  Schaffung  einer
glossinenfreien  Zone  einen  Wall  gegen  das  Vordringen
  der  Schlafkrankheit  nach  Süden  zu
schaffen.  Diese  Aufgabe  ist  jetzt  besonders  dringend
  geworden,  weil  in  diese  Zone  die  Bahn
Tabora—Kigoma  fällt.  Es  ist  nach  meiner
Ansicht  notwendig,  daß  sofort  nach  Feststellung
der  Bahntrace  da,  wo  Glossina  palpalis  vorkommt,
  gründliche  Abholzungen  ausgeführt  werden,
  noch  ehe  die  große  Masse  der  Bahnarbeiter
in  diese  Gegenden  kommt.  Eine  Verständigung
der  Schlafkrankheitsbekämpfung  mit  der  Baufirma
und  Mitwirkung  der  Bahnärzte  ist  dazu  erforderlich.


Die  Schwierigkeiten  sind  größer  als  im  Usumbura-Bezirk,
  weil  die  Palpalis-Gebiete  im  Udjidji-Bezirk
  vielfach  schwach  bewohnt  sind  und  daher
Arbeitermangel  besteht;  auch  sind  die  Kosten,  welche
beim  Abholzen  entstehen,  sehr  viel  größer:  etwa
fünf  Rupie  pro  Mann  und  Monat  Arbeitslohn  gegen
eine  Rupie  im  Usumbura-Bezirk.  Daß  aber  bei
Mithilfe  des  Bezirksamts  trotzdem  etwas  erreicht
werden  kann,  zeigt  der  Umstand,  daß  die  Araber
von  Udjidji  die  Küste  nördlich  Udjidji  bis  Kigoma
auf  einmalige  Aufforderung  des  stellvertretenden
Bezirksamtmanns  mit  eigenen  Mitteln  reinigen
ließen.  Vielleicht  mag  auch  der  bisher  befolgte
Grundsatz,  Abholzungen  nur  da  zu  beginnen  und
durchzuführen,  wo  die  spätere  Niederhaltung  der
BVegetation  durch  die  anwohnenden  Eingeborenen
gesichert  erscheint,  bisher  davon  abgehalten  haben,
im  Udjidji-Bezirk  größere  Abholzungen  auszu--führen.
  Dieser  Grundsatz  scheint  mir  aber  nicht
immer  angebracht.  Uberall,  wo  ich  zusammenhängende
  Abholzungen  in  größerem  Maßstabe
gesehen  habe,  am  Morifluß  ebenso  wie  am  Russissi
und  Malagarasi,  konnte  ich  beobachten,  daß  die
Glossinen  selbst  dann  verschwunden  geblieben  sind,
wenn  die  Vegetation  wieder  so  üppig  nachgewachsen
  war,  daß  die  Glossinen  an  und  für  sich
wieder  ihre  Lebensbedingungen  gefunden  hätten.
Offenbar  hindert  die  schwerfällige  Art  ihrer
Fortpflanzung  die  Glossina  palpalis  an  einer
raschen  Ausbreitung.  Ich  würde  es  daher  für
gerechtfertigt  halten,  Abholzungen  an  der  Küste
und  den  Flüssen  des  Udjidji-Bezirks  da,  wo
die  Glossina  palpalis  sich  findet,  in  ähnlicher
Ausdehnung  wie  im  Usumbura-Bezirk  durchzuführen,
  selbst  wenn  die  Eingeborenen  der  nächsten
Umgebung  zu  diesen  Arbeiten  nicht  genügen,  sondern
  auswärtige  mit  herangezogen  werden  mühssen.
Besonders  erscheint  mir  mit  Rücksicht  auf  den
Bahnbau  eine  Abholzung  des  Malagarasi  und
seiner  Nebenflüsse  von  oben  herunter,  soweit