Object: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Verwendung fremden Eigenthums in sei- 
nen elgenen Rutzen, und Unbotmäßigkelt, 
eine fünfmonatliche Festungsstrafe er- 
kannt. 
Den 16. Oktober wurde: 
15. auf den Grund der vor dem Oberamts= 
gerichte Welzbelm gepflogenen Unterfu- 
chung, der Stadtpsteger Ludoig Roos, 
von Welzheim, wegen Dlenst = Ver- 
gehen von seinem Amte entlassen, und 
neben Bezahlung der Uatersuchungs, Ko- 
sten zu elner Geldstrafe von zwan- 
zig Relchsthalern verurthellt. 
Den 24. Okteber wurde: 
16. der Schultbelß Mak, von Bergenel-= 
ler, Oberamis Heidenhelm, auf den Grund 
elner von dem Obrramtsgerichte Helden- 
beim geführten Untersuchung, zwar bin- 
sichtlich den Verdachts abslchtlich gemachter 
falscher Einträge in ein Wanderbuch ab 
instantia absoloirt, jedoch wegen ihm 
hlebei zur Kast fallender groler Rachl#gis= 
keit im Amte, von der von ihm bekfeide- 
ten Stelle, neben Zuscheldung eines ver- 
bältnißmäßigen Antheils an den Unter- 
sachungs-Kesten, entlassen; 
17. in der von dem Ob. mtsgerichte Gaildorf 
verhandelten Untersuchung, gegen Anton 
König, von Schlechtbach, wegen wieder- 
holten Vagirens und Bettelns, nebst Zu- 
scheidung sämtlicher Untersuchungs-Ko- 
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sten, eine vlermonatliche Zwangs-Axr- 
beltehausstrafe ausgesprochen, und dabei 
vereordnet, daß derselbe nach Erstehung 
dieser Strafe unter genaue ortspollzeilich 
Aufsicht zu setzen sen; 6 
18. auf den Grund einer vor dem Oberamts- 
gerichte Aalen verhandelten Untersuchung, 
Regine Emmer, v#e# Hobhenstadt, we- 
gen wiederholten Conkubinats und Va- 
girens, zu sechsmonatlicher Zwangs- 
Arbeltshausstrafe verurthell-. 
An demselben Tage wurde: 
19- In der vor dem Oberamtsgerlschte Weklz- 
beim verhandelten Untersuchungssache wi- 
der Johann Friedrich Schlalhle, von 
Michelau, Oberamits Welzheim, wegen 
nächsten Versuchs elnes großen Betrugs 
durch Fälschung, eine viermenatliche 
Festungsstrafe ausgesprochen; 
20. in der vor dem Oberamte gerichte Re- 
resheim wider KXaver Staudenecker, 
von Dischingen, und Anton Westenauer 
allda, verhandelten Untersuchungssache 
wegen gefährlicher Kbrper-BWerletzung, 
gegen Jeden der Inkulpaten rtrprtxt—. 
monatliche Festungs-Arbeltsstrafe aus- 
gesprochen. 
Den 26. Okteber wurde: 
l. auf eine vor dem Oberamtsgerichte Oeh- 
ringen verhandelte Untersachung, Regine 
Veit, von Forchtenberg, wegen kleinen,
	        
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