braucht man sich darüber nicht zu wundern. Seine Inquisi-
toren werden es noch fertigbringen, ihn ins Heldenformat
emporwachsen zu lassen. Bethmann kennt aus jahrelanger,
durch unseren Parlamentarismus erzwungener Zusammen-
arbeit dieses Volk, das nur mit Spitzfindigkeiten operiert,
nur in Worten kramt, keinen Blick für das Große hat, und er
behandelt es entsprechend.
Der Admiral Koch, der an Stelle des verstorbenen
Holtzendorff über die Fragen des Tauchbootkrieges ver-
nommen wird, hat in diese Welt der Geschäftspolitiker und
Parteitrabanten keinen so intimen Einblick genossen, er bringt
die energisch-verächtliche Geste noch nicht auf, er läßt sich hie
und da verblüffen, zerhaut nicht sofort die Schlingen der
Rabulisten. Und dennoch: seine Sache ist gut und rein, und
das ist schließlich das Entscheidende. Die Ankläger hatten
gehofft, zum mindesten „verbrecherischen Leichtsinn“ bei der
Abfassung der Denkschriften und Gutachten über den Tauch-
bootkrieg feststellen zu können, statt dessen aber erfährt man,
wie auch hier mit äußerster Sorgsamkeit gearbeitet worden
ist. Bor Gericht würde Sinzheimer, der wiederholt mit
Akten operiert, in die nur er als Berichterstatter Einsicht ge-
nommen hat, während die Beisitzer und die Zeugen sie nicht
kennen, alsbald zurechtgewiesen werden; hier in der parla-
mentarischen Arena tut er es ungestraft, arbeitet mit den
kleinlichsten Advokateenmätzchen, und bleibt trotzdem erfolg-
los. Erschüttert hören wir wieder, wie Deutschland durch
den Tauchbootkrieg beinahe den Sieg errungen hätte, hören
wir unverdächtige Zeugnisse darüber aus englischem
Munde, aber selbst das will der Klüngel im Untersuchungs-
kollegium nicht gelten lassen, will unter allen Umständen
deutsche Schuld festgestellt sehen: Jellicoe habe sicher über-
trieben, Churchill sicher renommiert! Nein, es gibt keine
Brücke zwischen der Welt der Sinzbeimer und der unserigen.
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