gogisches Verständnis. Beide Eigenschaften bewies der Prinz
auch im eigenen Hause durch die Wahl des Erziehers für
seinen Sohn und durch die diesem gegebene Instruktion.
Er erkor sich Friedrich Albert von Langenn, einen Pro-
testanten, einen damals erst 37 jährigen Mann, nach dem
alten Satze, daß der am besten die Jugend zu leiten berufen
ist, der ihr die Erfahrung eines Menschenalters bei noch
jugendlichem Herzen entgegenzutragen imstande ist. Die
Laufbahn dieses werten und würdigen Mannes war ent-
sprechend seinen Anlagen und seinem Charakter sehr rasch
gewesen. Am 26. Januar 1798 zu Merseburg geboren,
hatte er mit achtzehn Jahren das Studium der Rechte zu
Leipzig begonnen und sich 1820 an der Universität als
Privatdozent habilitiert. Schon 1822 aber finden wir ihn
bei dem alten, ehrwürdigen Oberhofgericht zu Leipzig, das
seine Begründung in der für die albertinischen Staaten gültigen
Form dem Stifter der albertinischen Linie, Albrecht dem Be-
herzten, verdankt, nachdem sich dieser 1485 mit seinem Bru-
der Ernst über die Teilung der Lande auseinandergesetzt
hatte. Obgleich auf der Adelsbank sitzend, erwirkte sich
Albert von Langenn die Vergünstigung, auch an den
Arbeiten des Kollegiums mit den bürgerlichen Räten teil-
nehmen zu dürfen; das thaten in dieser Zeit der noch durch
Herkommen und Gesetz geschiedenen Stände auch andere streb-
same junge Männer vom Adel, die gern etwas lernen wollten.
Schon 1823 kam von Langenn an die hböchste damalige
Spruchbehörde Sachsens, an das Appellationsgericht zu
Dresden, trat aber 1829 als Hof= und Justizienrat in die
Landesregierung über. Nach den Unruhen von 1830 wurde
er mit verschiedenen außerordentlichen Aufträgen betraut, war
dann Mitglied für die Organisation der Kommunalgarden
sowie derjenigen für die Entwerfung eines Ablösungsgesetzes
und wurde darnach 1831 als provisorischer Regierungs-
kommissar nach Leipzig geschickt, wo er für die Stelle des
Kreisdirektors bestimmt war.
Ehe er aber sein Amt antrat, erreichte ihn der Ruf des
Prinzen Johann. Der vom 12. Januar 1835 datierte Brief
lautete folgendermaßen: „Liebster Langenn! So oft schon habe
ich Ihre Güte als Staatsdiener in Anspruch genommen, heute