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als Schlußstein seines Lebenswerkes, die Wahl seines Sohnes Wenzel
zum Nachfolger durchzubringen. Auf Adolf von Nassau aber konnte
er nicht rechnen, da er gegen diesen schon die Wahl seines Neffen
Johann seiner Zeit durchgesetzt hatte. Nachdem also Ludwig von
Avignon die päpstliche Bestätigung mitgebracht hatte, erteilte ihm Karl
zu Tangermünde, seiner neuen brandenburgischen Residenz, Ende Juni
oder Anfang Juli 1374 die Belehnung mit der Mainzer Kurwürde.
Freilich blieben die Lande und die Stadt Mainz nach wie vor in der
Hand Adolfs und sie sollten trotz aller Anstrengungen schließlich doch
nicht an Ludwig kommen.
Es hing das mit einer anderen Frage zusammen, die in ihrem
Beginnen mit der Mainzer Angelegenheit gar nichts zu thun hatte,
in ihrer weiteren Entwickelung aber sich auch mit ihr durchsetzte; wir
meinen die hessische Erbverbindung vom Jahre 1373 zwischen den
Landgrafen von Hessen und von Thüringen, die ja schon einmal,
1329, ins Auge gefaßt worden war, damals aber auf das Geheiß
Ludwigs des Bayern ausgesetzt werden mußte mit Rücksicht auf die
schon abgeschlossene Erbverbrüderung mit Brandenburg. Die Vor-
geschichte der hessischen Verbindung war diese: der braunschweiger
Herzog von der Göttinger Linie. Otto der Quade oder der Tapfere,
in der Volkssprache auch der tobende Hund zubenannt, war ein Enkel
des hessischen Landgrafen Heinrich II. durch dessen Tochter Elisabeth;
da sonst mit Ausnahme seines für den geistlichen Stand bestimmten
Vetters Hermann mämliche Nachkommen nicht vorhanden waren, das
hessische Landgrafentum aber im wesentlichen Allodialgut, d. h. Familien-
und nicht Lehnbesitz war, so konnte Otto auf eine reiche Erbschaft hoffen.
Er gab dem in unvorsichtiger Weise Ausdruck mit den Worten:
„Wären zwei Augen zu, so wollte ich ein reicher Mann sein.“ Der
Landgraf Heinrich aber fand, daß sein Enkel noch lange nicht auf
seinen Tod zu spekulieren brauche und meinte zornig: „Das Wort
soll meinem Tochtersohne das Land schaden!“ Er veranlaßte seinen
Neffen Hermann, seine geistlichen Pläne aufzugeben und bestimmte
ihn zu seinem Nachfolger und trat zur besseren Sicherung seiner Be-
stimmungen 1367 mit dem Erzbischof Gerlach von Mainz in Ver-
bindung. Otto von Braunschweig suchte als Gegengewicht im Juni
1368 Fühlung mit den thüringer Landgrafen, ließ dann aber diese