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Henning Gödes am 25. Oktober 1516 zu Naumburg ein Vertrag
zu stande, durch den die alte Ordnung wieder eingeführt und den
Verbannten die Erlaubnis gegeben wurde, zurückzukehren. — — —
Mit dem vorerwähnten Jahre 1510 war der Gipfel des An-
sehens des sächsisches Hauses erreicht. Denn der in dieses Jahr
fallende Tod Friedrichs von Preußen und der 1513 erfolgte Tod
Ernsts von Magdeburg entzogen deren Gebiete dem sächsischen Ein-
flusse; in beiden trat an seine Stelle der brandenburgische, indem
Albert, der Erzbischof von Mainz, der ein Bruder des branden-
burgischen Kurfürsten war, auch den Erzstuhl von Magdeburg erhielt,
und sein Vetter Albrecht von der ansbachischen Linie Hochmeister in
Preußen wurde. Auch in Hessen erfolgte ein Rückschlag zu Un-
gunsten des Kurfürsten. Denn die Stände und unter ihnen namentlich
die Städte, unzufrieden mit der Verwaltung Boyneburgs, entrissen
in stürmischer Auflehnung diesem das Regiment und übertrugen die
Vormundschaft 1514 wieder an die Mutter des jungen Landgrafen
Philipp, Anna, während der Kurfürst nur noch dem Namen nach
Vormund blieb. Ein weiterer Schritt in dieser Richtung war die
auf Antrag der hessischen Stände durch Kaiser Maximilian im Jahre
1518 gewährte Volljährigkeitserklärung, obwohl Philipp damals erst
14 Jahre zählte.
An diesen hessischen Dingen war Herzog Georg nicht ohne Anteil,
und er trat auch bald in nähere Beziehungen zu der Landgräfin Anna,
indem er seinen Sohn Johann mit deren Dochter Elisabeth verlobte.
Wie bemerkt, war schon früher öfter der Gegensatz zwischen dem
albertinischen und ernestinischen Hause hervorgetreten. Getren der
schon vom Vater eingehaltenen Politik stand Herzog Georg in allen
den Fragen, die den Kurfürsten in Opposition zum Kaiser brachten,
treu zu diesem, und Friedrich äußerte oft den Argwohn, daß sein Vetter
Georg Heimlichkeiten mit dem Kaiser habe, so schon 1500 auf dem
Reichstage von Augsburg. Man hat vielleicht nicht Unrecht, wenn
man in dem stillen Gegensatz der beiden Linien eine der Ursachen für
die Gründung der Universität Wittenberg erblickt. Schon einige Zeit
hatte sich Kurfürst Friedrich mit einem solchen Gedanken getragen;
in dem Testamente, das er 1493 vor Antritt seiner Fahrt nach
Jerusalem verfaßte, setzte er sechs Stipendien aus für solche, die ent-