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Jahren zum Vorbilde dient, bildet in dem Organismus des König-
reichs Sachsen einen bedeutungsreichen Factor.
Die von Kurfürst August 1560 erlassene Holzordnung
und die an dieselbe in Geist und Durchführung sich eng anschließende
Forstordnung von 1697 bezeichnen den Beginn einer geregelten
Wald= und Forstwirthschaft. Fürs Erste wehrten sie allerdings nur
dem Mißbrauche und der rücksichtslosen Wirthschaft, der Mißachtung
des Waldes, welche weit eingerissen war. Die Forste wurden gar
übel behandelt, Kurfürst August beschränkte das Aeschern, d. h. das
Niederbrennen von Holz und Buschwerk, um mit der Asche zu düngen;
die den Dörfern eingeräumten Waldtriften (Triften im Walde) durften
nicht vergrößert werden; die Holzscheite sollten auf den Schlägen
nach ordentlicher Länge geschnitten, die Schragen und Klaftern nach
richtigem Maß in Weite und Höhe aufgestellt werden. — Den Köhlern
wurde das eigenmächtige Holzschlagen im Walde untersagt und das
Kohlenbrennen nur von Mariä Verkündigung bis Galli (vom 25. März
bis 16. October) gestattet. Der Kurfürst bestimmte ferner, daß der
Neubau von Häusern nur dann erlaubt werden dürfe, wenn das
untere Stock (Parterre) von Steinen, das obere Stock aber mit ver-
kleideten Wänden und die Dachung in Stroh ausgeführt werde. Auf
alle Fälle wurde untersagt, die Wände mit hölzernen Schroten aus-
zulegen und die Dächer mit Schindeln zu decken.
Da die Waldungen und Hölzer durch übermäßiges Viehtreiben
großen Schaden gelitten hatten, wurde es gänzlich verboten, böhmisches
oder fremdes Vieh in Hutung zu nehmen. Es wurde nur gestattet,
daß ein ganzes (Hufen-) Gut 8, ein halbes 4, ein viertel 2, ein
Häusler 1 Stück Vieh in den Wald treiben dürfe. Ziegen in Wälder
und Hölzer zu bringen wurde streng untersagt. Waldfeuer und Ab-
brennen von Haidekraut. war nur an ganz gefahrlosen Orten erlaubt.
Endlich wurden die „Partierereien“ der Forstbedienten auf das
Strengste verboten.
Der dreißigjährige Krieg mit seinen, besonders seit 1635 über
ganz Sachsen sich ergießenden Drangsalen, der nordische Krieg mit
der schwedischen Occupation, und zuletzt der siebenjährige Krieg, hatten
einen Nothstand über das Erzgebirge verbreitet, welcher erst dem nach
1763 beginnenden neuen Wirthschaftsleben Sachsens zu weichen be-
gann. Ein großer Theil der Wälder war niedergeschlagen, und das
Stammholz, um nur Geld zu machen, auf der Elbe nach Hamburg
gesendet worden.
Heinrich Cotta, 1795 Förster in Zillbach am Thüringer Walde,
errichtete eine Forstlehranstalt, welche 1810 bei seinem Uebertritt in
den königlich sächsischen Dienst nach Tharandt übersiedelte und seit