Full text: Das Erzgebirge in Vorzeit, Vergangenheit und Gegenwart.

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Jahren zum Vorbilde dient, bildet in dem Organismus des König- 
reichs Sachsen einen bedeutungsreichen Factor. 
Die von Kurfürst August 1560 erlassene Holzordnung 
und die an dieselbe in Geist und Durchführung sich eng anschließende 
Forstordnung von 1697 bezeichnen den Beginn einer geregelten 
Wald= und Forstwirthschaft. Fürs Erste wehrten sie allerdings nur 
dem Mißbrauche und der rücksichtslosen Wirthschaft, der Mißachtung 
des Waldes, welche weit eingerissen war. Die Forste wurden gar 
übel behandelt, Kurfürst August beschränkte das Aeschern, d. h. das 
Niederbrennen von Holz und Buschwerk, um mit der Asche zu düngen; 
die den Dörfern eingeräumten Waldtriften (Triften im Walde) durften 
nicht vergrößert werden; die Holzscheite sollten auf den Schlägen 
nach ordentlicher Länge geschnitten, die Schragen und Klaftern nach 
richtigem Maß in Weite und Höhe aufgestellt werden. — Den Köhlern 
wurde das eigenmächtige Holzschlagen im Walde untersagt und das 
Kohlenbrennen nur von Mariä Verkündigung bis Galli (vom 25. März 
bis 16. October) gestattet. Der Kurfürst bestimmte ferner, daß der 
Neubau von Häusern nur dann erlaubt werden dürfe, wenn das 
untere Stock (Parterre) von Steinen, das obere Stock aber mit ver- 
kleideten Wänden und die Dachung in Stroh ausgeführt werde. Auf 
alle Fälle wurde untersagt, die Wände mit hölzernen Schroten aus- 
zulegen und die Dächer mit Schindeln zu decken. 
Da die Waldungen und Hölzer durch übermäßiges Viehtreiben 
großen Schaden gelitten hatten, wurde es gänzlich verboten, böhmisches 
oder fremdes Vieh in Hutung zu nehmen. Es wurde nur gestattet, 
daß ein ganzes (Hufen-) Gut 8, ein halbes 4, ein viertel 2, ein 
Häusler 1 Stück Vieh in den Wald treiben dürfe. Ziegen in Wälder 
und Hölzer zu bringen wurde streng untersagt. Waldfeuer und Ab- 
brennen von Haidekraut. war nur an ganz gefahrlosen Orten erlaubt. 
Endlich wurden die „Partierereien“ der Forstbedienten auf das 
Strengste verboten. 
Der dreißigjährige Krieg mit seinen, besonders seit 1635 über 
ganz Sachsen sich ergießenden Drangsalen, der nordische Krieg mit 
der schwedischen Occupation, und zuletzt der siebenjährige Krieg, hatten 
einen Nothstand über das Erzgebirge verbreitet, welcher erst dem nach 
1763 beginnenden neuen Wirthschaftsleben Sachsens zu weichen be- 
gann. Ein großer Theil der Wälder war niedergeschlagen, und das 
Stammholz, um nur Geld zu machen, auf der Elbe nach Hamburg 
gesendet worden. 
Heinrich Cotta, 1795 Förster in Zillbach am Thüringer Walde, 
errichtete eine Forstlehranstalt, welche 1810 bei seinem Uebertritt in 
den königlich sächsischen Dienst nach Tharandt übersiedelte und seit
	        
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