$ 3. Quellen zur geschichtlichen Entwicklung. 9
Pfalz wiedererrichtete achte Kur erlosch mit der Ver-
einigung Bayerns mit der Pfalz 1777
Für die ständische Entwicklung sind die alt-
bayerischen ständischen Freibriefe mit den Landes-
freiheitserklärungen von Belang, darunter der erste,
am 15. Juni 1311 von Herzog Otto, König von Un-
garn, den niederbayerischen Ständen gegebene Frei-
brief, die große oder Ottonische Handveste. 64 der-
artiger, in den Jahren 1311—1568 erlassener Briefe
sind im letzteren Jahre im Druck erschienen.
Von der Landesgesetzgebung sind zu erwähnen
für Oberbayern die Gesetzbücher Ludwigs des Bayern
(das Stadtrecht und das Landrecht), für Niederbayern
die von Ludwig dem Reichen am 8. November 1474
erlassene Landesordnung, die dann durch Georg den
Reichen unterm 15. August 1501 eine wesentliche
Erweiterung erfuhr, der aber bereits 1553 eine Neu-
auflage und 1557 eine Erläuterung folgte. Eine
durchgreifende Änderung brachte das große Gesetz-
werk Maximilians I., die 1616 erlassene Landes- und
Polizeiordnung für Ober- und Niederbayern. Ober-
pfalz erhielt ein derselben entsprechendes Gesetzbuch
durch Ferdinand Maria am 12. November 1657.
Eine Revision des gesamten Rechts mit Ausnahme
des Staats- und Verwaltungsrechts erfolgte endlich
durch die großen Gesetzbücher, den Codex juris
Bavarici criminalis, den Codex juris Bavarici judi-
ciarii und den Codex Bavaricus civilis, die das Land
in den Jahren 1751, 1753 und 1756 der Tatkraft
Maximilians III. Josef verdankte. Wenn dann noch
der von Karl Theodor am 24. November 1782 er-
lassenen Wechselordnung und der am 30. März 1791
erlassenen Feuerordnung Erwähnung getan wird, so
sind damit die bedeutenderen gesetzgeberischen
Leistungen aus dem Zeitraume bis 1800 erschöpft.