$ 21. Verwaltungstätigkeit in bezug a. d.wirtsch. Leben. 179
bahnen, reichsgesetzliche Bestimmungen über den
Bau und die Ausrüstung der für die Landesverteidigung
wichtigen Eisenbahnen) zu.
Das Eisenbahnwesen gehört in Bayern zum
Wirkungskreise des Staatsministeriums für Verkehrs-
angelegenheiten, dem auch die oberste Aufsicht über
den Bau und den Betrieb von Privateisenbahnen ein-
schließlich der Straßenbahnen sowie über den Privat-
betrieb mit Dampfschiffen usw. auf Binnenseen,
Flüssen und Kanälen zusteht. Die Verwaltung der
im Betriebe und der im Bau befindlichen Staatseisen-
bahnen, der vom Staate betriebenen Privateisenbahnen,
des Ludwigskanals, des Frankenthaler Kanals, der
staatlichen Dampfschiffahrt auf dem Boden- und
Ammersee, der staatlichen Schiffahrt auf der Amper
und auf dem Maine erfolgt unter oberster Leitung
des genannten Ministeriums durch die Eisenbahn-
direktionen. Die Eisenbahndirektionen sind Mittel-
stellen; die Leitung derselben steht je einem Präsi-
denten mit dem Range eines Kollegialdirektors zu;
die erforderliche Zahl von Referenten und von Hilfs-
arbeitern sowie das nötige Hilfspersonal ist ihnen bei-
gegeben. Zur Erledigung einzelner Geschäftsaufgaben,
die zweckmäßig für das ganze Verwaltungsgebiet von
einer Stelle aus behandelt werden, sind Zentralämter
errichtet, so ein Personal-, Revisions-, Verkehrs-,
Reklamations-, Tarif-, Baukonstruktions-, Maschinen-
konstruktions- und ein Wagenamt, zwei Verkehrs-
kontrollen und ein Versicherungsamt für die Arbeiter-
versicherung im Bereiche der Verkehrsanstalten. Zur
Ausführung und Überwachung des äußeren Eisen-
bahndienstes bestehen in unmittelbarer Unterordnung
unter die Eisenbahndirektionen Inspektionen (Betriebs-,
Bau-, Maschinen-, Werkstätten- und Neubauinspek-
tionen). Den Betriebsinspektionen sind die Bahn- und
Güterstationen sowie die Lokalbahnbetriebsleitungen,
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