Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Königreichs Bayern.

270 Nachtrag. 
an verlässige Viehzüchter tibergeben. Die Kosten 
tragen die Besitzer zuchtfähiger weiblicher Tiere. 
Alle Bullen und Eber müssen angekört werden. 
Von den Kreisregierungen kann in gleicher Weise 
auch die Haltung und Körung von Ziegenböcken und 
Schafböcken angeordnet werden. 
Zu S. 200. Die Akademie der bildenden 
Künste’ ist nunmehr auch Hochschule. 
Zu 8. 200. Die Lyzeen sind nunmehr Hoch- 
schulen; sie gliedern sich in eine philosophische und 
eine theologische Abteilung. 
Zu S. 214. Das Gesetz über die Kirchen- 
steuer für die protestantischen Kirchen ist am 
26. März 1910 in Kraft getreten. 
Zu S. 222. Die 6. Division hat nun auch eine 
Kavalleriebrigade. Kavallerieregimenter sind 12 vor- 
handen. Das Telegraphendetachement wurde in ein 
Telegraphenbataillon, die Luftschifferabteilung in eine 
Luftschiffer- und Kraftfahrabteilung umgewandelt. Die 
Artillerie- und Traindepotinspektion führt den Titel 
Artillerie- und Traindepotdirektion. 
Der Operationskurs für Militärärzte wurde in 
eine militärärztliche Akademie, die Equitationsanstalt 
in eine Militärreitschule umgewandelt. 
Zu S. 224. Zeile 6 von oben ist das Wort 
„auch“ zu streichen. Für die Rechnungsprüfung des 
Heeres kommen die Korps- und Divisionsintendanturen 
sowie die Rechnungsstelle des Kriegsministeriums in 
erster, der bayerische Oberste Rechnungshof und 
zum Teil der Reichsrechnungshof in zweiter Instanz 
in Betracht, 
Ein Bekleidungsamt besteht nur beim I. und Il. 
Armeekorps. 
Zu 8. 226. Die Fähnriche werden erst nach ein- 
Jährigem Truppendienste zur Kriegsschule entsendet. 
Zu S. 227. Gleich dem Sanitätsoffizierkorps ist
	        
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